Auwiesenschule Neckartenzlingen
Grund- und Werkrealschule

 

 

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Hier finden Sie von A - Z alles, was Sie möglicherweise interessiert:

 

 

Allergien

sollten Sie der Klassenlehrerin mitteilen, damit die Schule Vorsorge für Notfälle treffen kann, soweit dies erforderlich ist. Bei schweren Fällen bitte ein ärztliches Attest beifügen.

 

 

Anschrift

Änderungen der Anschrift und der Telefonnummer teilen Sie bitte umgehend dem Sekretariat mit, damit wir Sie erreichen können.

 

 

Arbeit

ist Lernen auch manchmal - und Kinder müssen auch lernen, dass manche Erfolge sich erst durch Arbeit einstellen und man hinterher stolz auf das Geleistete ist.

 

 

Arbeitsgemeinschaften

bieten wir an, soweit uns dies durch die Lehrerversorgung möglich ist. Zur Zeit gibt es AG’s für Klettern, Judo und künstlerisches Arbeiten im Rahmen des Wahlpflichtangebots der Ganztagesschule. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für eine AG zwar freiwillig ist, dann aber die Teilnahme zur Pflicht wird, da sonst ein richtiges Arbeiten nicht möglich wäre.

 

 

Arbeitsmaterial

ist alles, was Ihr Kind in der Schule zum Arbeiten benötigt. Gut lernen kann man nur mit ordentlichem Arbeitsmaterial. Bitte helfen Sie Ihrem Kind durch eine Erziehung zum sorgfältigen Umgang damit. Außerdem kosten die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien uns allen als Steuerzahler viel Geld! Ein schonender Umgang damit spart Ausgaben und schützt letztlich auch die Umwelt.

 

 

Attest

Bei manchen Krankheiten benötigen wir laut Infektionsschutzgesetz ein ärztliches Attest, bevor ein Kind wieder die Schule besuchen darf. Dies ist ein Schutz für die Kinder; bitte unterziehen Sie sich der Mühe des dazu erforderlichen Arztbesuchs.
   Solche Krankheiten sind z. B.: Cholera, Diphterie, Gehirnhautentzündung, Gelbsucht, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose, Windpocken.
Ein Attest benötigen wir auch, wenn ein Kind von Kopfläusen befallen ist.

 

 

Aufsicht

Die Schule hat die Aufsicht über die Kinder, solange sie sich vor, nach und während des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten sowie bei allen Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Der Schulweg dagegen fällt unter die Aufsicht der Eltern.

 

 

Ausflug

Einmal im Schuljahr findet ein Klassenausflug statt, dazu evtl. Wandertage oder der Besuch von Theateraufführungen, Autorenlesungen etc.

 

 

Ausländer und Aussiedler

haben manchmal Sprachprobleme. Bitte lassen Sie sich bei der Klassenlehrerin beraten, wie man Ihrem Kind am besten helfen kann, möglichst rasch und gut Deutsch zu lernen. Für besondere Fälle können Sie sich auch bei dem /der Ausländerbeauftragten helfen lassen. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat.

 

 

Auto und Schulweg

Der Schulweg ist für Ihr Kind ein wichtiger Teil der Einstimmung in die Schule. Bitte nehmen Sie dies dem Kind nicht weg - lassen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn den Schulweg mit Freunden allein und zu Fuß machen.

Übrigens: Statistisch gesehen verunglücken die meisten Kinder nicht beim Spielen oder wenn sie zu Fuß unterwegs sind, sondern im Auto der Eltern - sollte das nicht zu denken geben?

 

 

Befreiung vom Unterricht

Auf schriftlichen Antrag können Kinder vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies nur geht, wenn wirklich wichtige Gründe vorliegen. Den Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie über Ihr Kind auf dem Sekretariat.

 

 

Beratungslehrer

Philipp Koch

Tel.: 0711/2209313

Wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat, sollten Sie möglichst rasch das Gespräch mit den Lehrern suchen. Bei manchen Problemen kann dann als zusätzliche Hilfe ein speziell ausgebildeter Beratungslehrer - unser schulpsychologischer Dienst - eingeschaltet werden, der Ihr Kind genau beobachtet, evtl. Begabungstests vornimmt und Sie dann beraten kann. Die Hilfe ist kostenlos und findet immer in Absprache mit Ihnen als Eltern statt.

 

 

Beschwerden

Wenn Sie irgendwelche Probleme haben, sollten Sie sich immer direkt an diejenigen wenden, mit denen die Sache zu tun hat. Das heißt, bei Problemen in der Klasse sollten Sie sich zuerst an die entsprechenden Fachlehrer/in oder an die Klassenlehrer/in wenden. Bitte kommen Sie erst zur Schulleitung, wenn im direkten Gespräch kein befriedigendes Ergebnis erreicht werden konnte oder in besonderen Ausnahmefällen.

 

 

Betriebspraktikum

Betriebspraktika sind ein wichtiges Element der Berufsvorbereitung in unserer Schule. Im 8. Schuljahr nimmt deshalb jeder Schüler an drei einwöchigen Praktika und einem 14-tägigen Praktikum in einem von ca. 80 Betrieben teil, die mit uns kooperieren.
Im Regelfall suchen die Schüler mit Unterstützung der Eltern selbst die Praktikumsplätze; ggf. bieten wir mit Hilfe unserer Jobpaten und der Klassenlehrer Unterstützung an.

 

 

Bildungsempfehlung

Im 4. Schuljahr erhalten Sie eine Empfehlung, welche weiterführende Schulart - Hauptschule, Realschule oder Gymnasium - wir als Grundschule für Ihr Kind empfehlen. Diese Bildungsempfehlung beruht auf langer Erfahrung der Lehrkräfte und ist sehr zuverlässig. In Elternabenden werden Sie ausführlich über die weitere Schullaufbahn informiert; bitte kommen Sie zu diesen Veranstaltungen!

 

 

Bücher

sind sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes. Denken Sie daran: Lesen lernt man durch lesen! Und darüber hinaus bringt Lesen wertvolle Anregungen für die Allgemeinbildung, vermittelt ohne Anstrengung Rechtschreibkenntnisse und hilft beim Aufsatzschreiben. Deshalb hilft eine gute Erziehung zum Lesen Ihrem Kind ungemein. Lassen Sie sich ggf. von der Klassenlehrerin beraten.

 

 

Bus

Unsere Schüler/innen aus Bempflingen und Altenriet kommen meist mit dem Bus zur Schule und wieder heim. Die Fahrkarte erhalten die Kinder über die Schule. Sie bekommen einen Teil der Fahrtkosten auf Antrag wieder ersetzt. Informationen erhalten Sie rechtzeitig von uns. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Sekretariat.

 

 

Bußgeld

Bei Ordnungswidrigkeiten wie häufigem unentschuldigtem Fehlen, Schuleschwänzen und ähnlichem, für welche die Eltern verantwortlich sind, kann von der Schule ein Bußgeld verhängt werden.

 

 

Chor

Für die Grundschüler haben wir zwei Chorangebote:

Sing + Swing, jeden Dienstag von 16-17 Uhr im Musiksaal

Kooperation mit den Schönrainchören

 

 

Elternabend 

Mindestens in jedem Halbjahr findet ein Elternabend (auf Beamtendeutsch auch Klassenpflegschaftsabend genannt) statt. Hier können und sollen alle Dinge, welche für die ganze Klasse wichtig sind, besprochen werden: Hausaufgaben, Entwicklungsstand der Klasse, Ausflüge, Schullandheimaufenthalte, Klassenarbeiten usw.. Bei Problemen, welche die ganze Klasse betreffen, können Sie sich an Ihre gewählten Klassenelternvertreter wenden.

 

 

Elternbeirat

In jeder Klasse werden im ersten Elternabend zwei Klassenelternvertreter gewählt. Alle Klassenelternvertreter zusammen bilden den Elternbeirat der Schule. Der ist zuständig für alle Dinge, welche die Schule als ganzes betreffen. Wenn Sie ein solches Anliegen haben, wenden Sie sich an die oder den Elternbeiratsvorsitzende/n.

 

 

Elterngespräche

Jeder Lehrer bietet Ihnen auf Wunsch gerne einen Gesprächstermin an. Dort können Sie gemeinsam alle Dinge oder Probleme Ihres Kindes besprechen oder Sie können sich einfach einmal informieren, wie Ihr Kind in der Schule zurecht kommt.

 

 

Ersatzzeugnisse

Für die Ausstellung von Zeugniskopien oder der Ausstellung von Ersatzzeugnissen fallen ggf. Gebühren an laut Gebührenverordnung des Kultusministeriums vom 29.8.2006:

  1. Die ersten 5 beglaubigten Abgangs- oder Abschlusszeugnisse sind gebührenfrei
  2. Kopien von Zeugnissen: je 2 €
  3. Beglaubigung je Zeugnis: 3 €
  4. Ausstellung von Ersatzzeugnissen: 50-300 €
  5. Ersatzweise Ausstellung eines Schülerausweises: 3 €

 Verfahrensweise:

 Die Gebühr muss vorab auf folgendes Konto überwiesen werden:

Landesoberkasse Karlsruhe

BW Bank KA

BLZ: 60050101

Konto: 7495530102

Kassenzeichen: 98855900-1009

Verwendungszweck: Ersatzzeugnis

Das Zeugnis wird gegen Vorlage des von der Bank bestätigten Einzahlungsbelegs ausgestellt.

 

 

Entschuldigung

Bitte behalten Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es sich nicht wohl fühlt oder krank ist. Vergessen Sie aber bitte nicht, die Schule sofort telefonisch oder über einen Klassenkameraden zu informieren. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, müssen Sie Ihrem Kind trotzdem eine schriftliche Entschuldigung mitgeben.

 

 

Fahrrad

Im 4. Schuljahr macht Ihr Kind bei uns eine Radfahrausbildung und einen Fahrradführerschein. Erst dann ist ein Kind fähig, sich im Straßenverkehr mit dem Fahrrad zu bewegen.

 

 

Grundschulförderklasse

Die GFK hilft Kindern, die noch nicht ganz schulfähig sind und deshalb ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. In einem Jahr werden ihnen dort  die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die sie brauchen, um erfolgreich in der 1. Klasse mitzukommen. Die Kinder werden mit einem Bus von zu Hause abgeholt und nach dem Unterricht wieder heimgebracht.

 

 

Hausaufgaben

sind nötig, damit das in der Schule Gelernte richtig eingeübt wird und „sitzt“. Bitte achten Sie darauf, dass alle Aufgaben gemacht werden; es kann auch nicht schaden, wenn sie darauf hinarbeiten, dass die „Hausis“ ordentlich und schön erledigt werden. Im Rahmen der Ganztagsschule werden die Hausaufgaben zumeist durch die tägliche Übungsstunde ersetzt.

 

 

Hausaufgabenhilfe

wird an unserer Schule gegen eine geringe Gebühr angeboten. Ihre Klassenlehrerin berät sie gerne.

 

 

Klassenlehrer/in

Ihr/e Klassenlehrer/in ist Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner für alle schulischen Dinge. Er oder sie berät sie gerne, bei allen Fragen der Erziehung und des Lernens.

 

 

Kopfläuse

kommen manchmal - auch in den besten Familien - vor. Es ist keine Schande, wenn ein Kind Läuse hat, aber bitte informieren Sie die Schule sofort und gehen Sie zu Ihrem Arzt oder in die Apotheke. Sie erhalten dort ein Mittel, das die Läuse und Nissen rasch abtötet. Wichtig: Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können, in dem die Läuse- und Nissenfreiheit bescheinigt wird.

 

 

Krankheiten/Attest

Bei bestimmten Krankheiten wie Masern, Scharlach, Röteln, Mumps darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn Ihr Arzt bescheinigt, daß keine Ansteckungsgefahr mehr vorliegt.

 

 

Lernmittelfreiheit/
Arbeitsmaterial

Die nötigen Schulbücher bekommt Ihr Kind von der Schule geliehen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Bücher schonend behandelt werden; bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung müssen wir Ersatz fordern.
    Andere Dinge wie Hefte, Füller, Farben, usw. müssen Sie besorgen. Kaufen Sie nur Qualitätsartikel! Mit den meisten Billigartikeln kann man nicht richtig arbeiten.

 

 Lese- RechtsschreibschwächeEtwa 4 % aller Kinder sind von dieser Teilleistungsschwäche betroffen. Unser Fachlehrer für LRS berät sie gerne.

 

 

Notfälle

Für Notfälle brauchen wir Ihre Telefonnummer und - falls Sie dort nicht erreichbar sind - eine zweite Notfallnummer. Bitte informieren Sie uns immer über Änderungen der Adresse und Telefonnummer.

 

 

Mittagessen/Mensa

Unsere Schüler haben die Möglichkeit, in der Mensa des Schulzentrums ein Mittagessen einzunehmen oder im Aufenthaltsraum bzw. dem Schülercafe ein mitgebrachtes Essen zu sich zu nehmen. Seit dem Schuljahr 2010/11 wird jeden Tag von Schülern für Schüler unter der Anleitung von zwei Betreuerinnen in Kooperation mit dem Jugendhaus gekocht.

 

 MittagsbetreuungIm Rahmen der Ganztagesschule werden die Schüler in der Mittagspause durch unser Fachpersonal betreut.

 

 

Religionsunterricht

ist ordentliches Schulfach, d. h. Pflichtunterricht. Nur aus Gewissensgründen kann ein Kind innerhalb von bestimmten Fristen davon abgemeldet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Schulleitung.

 

 

Schulbericht

In den Klassen 1 und 2 erhalten die Kinder als Zeugnis einen Schulbericht. In ihm wird beschrieben, was Ihr Kind schon alles kann. Dabei wird es nicht mit anderen Kindern verglichen, sondern wichtigster Maßstab sind seine speziellen Lernmöglichkeiten. Bitte sprechen Sie mit der Klassenlehrerin, falls Ihnen im Bericht etwas unklar ist.

Im ersten Halbjahr des 2. Schuljahres wird der Schulbericht durch ein verbindliches Elterngespräch ersetzt.

 

 

Schulgelände

Während der Unterrichtszeit darf Ihr Kind das Schulgelände aus Aufsichtsgründen nicht verlassen.

 

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Schule. Sie setzt sich aus Elternvertretern, Schülervertretern, Lehrervertretern, dem/r Elternbeirats-vorsitzenden und der Schulleitung zusammen. Alle wichtigen Entscheidungen bedürfen ihrer Zustimmung.

 

 

Schullandheim

Wir gehen mit allen 4. Klassen und dann noch einmal in der 5. oder 6. Klasse einige Tage ins Schullandheim. Alles Wichtige wird vorher im Elternabend besprochen.

 

 

Schulplaner

 
 

Schulleitung

Die Schulleitung berät Sie gerne bei allen Fragen und Problemen. Bitte melden Sie sich aber vorher telefonisch an, damit alles in Ruhe besprochen werden kann.

 

 

Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeiterin hilft Schülern und Eltern, wenn es Probleme gibt.

 

 

Schwimmunterricht

ist Teil des Sportunterrichts und damit Pflicht. Wir streben an, dass alle Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten sichere Schwimmer werden und Spaß an der Bewegung im Wasser haben.

 

 

Sekretariat

Tel.: 07127-93299-0

Fax: 07127-93299-40

 

Das Sekretariat ist die Anlaufstelle für alles, was mit der Verwaltung der Schule zusammenhängt und darüber hinaus immer für Auskünfte verschiedenster Art zuständig. Geöffnet ist es in der Regel von 7.30 – 12.00 Uhr.

 

 

Sportkleidung/
Sportunterricht

Der Sportunterricht ist Pflichtunterricht. Die Kinder müssen dabei besondere Sportkleidung tragen. Außerdem muss aller Schmuck abgelegt werden. Bitte schicken Sie Ihre Kinder doch am besten ohne Schmuck an Sporttagen in die Schule.

 

 

Sprachhilfe

vgl. Hausaufgabenhilfe

 

 

Telefon

Bitte geben Sie uns ihre Telefonnummer und eine Notfallnummer unter der wir Sie im Betrieb oder einen Angehörigen erreichen können. Änderungen sollten Sie sofort dem Sekretariat mitteilen.

 

 

Sprechstunden

haben alle Lehrkräfte

 

 

Urlaub

siehe Befreiung

 

 

Versicherung

Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit sowie bei allen Schulveranstaltungen über die Schule gegen Unfälle versichert. Bitte melden Sie uns deshalb immer, wenn Sie aufgrund einer Verletzung, die auf dem Schulweg oder während der Schulzeit entstand, zum Arzt gingen und sagen Sie auch dem Arzt, daß es sich um einen Schulunfall handelt. Sie haben die Möglichkeit eine besondere Zusatzversicherung und eine Garderobenversicherung abzuschließen. Dies wird im Elternabend besprochen.

 

 

Vorzeitige Einschulung

kann auf dem Rektorat beantragt werden

 

 

Zurückstellung vom Schulbesuch

kann auf dem Rektorat beantragt werden

 


Copyright © 2010 verantwortlich Dr. Walter Korinek, Rektor   ****     Fotos (wenn nicht anders vermerkt): © W. Korinek         
     
Stand: 17.02.12