Auwiesenschule Neckartenzlingen
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Hauptschulabschlussprüfung Klasse 9

 

Zur Hauptschulabschlussprüfung (HSAP)

Liebe Neuntklässler (-innen),

auch Eure Klasse wird in diesem Jahr die Hauptschulabschlussprüfung ablegen. Die Prüfung soll euch am Ende der Hauptschule die Gelegenheit geben zu zeigen, was Ihr gelernt und welche Fertigkeiten ihr euch in den letzten Jahren angeeignet habt. Durch die Projektprüfung wird nicht nur das bloße Wissen abgefragt, sondern auch wichtige Voraussetzungen für die selbstständige Arbeit in einem Team.

Das Wichtigste über den Ablauf dieser Prüfung möchten wir hier für euch kurz auflisten :

In der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ziel der Klasse 9 der Werkrealschule erreicht ist.

(Wichtiger Hinweis: Die hier gemachten Aussagen wurden von der Schulleitung nach bestem Wissen zusammengestellt. Irrtümer oder Änderungen berechtigen zu keinerlei Rechtsansprüchen)

Prüfungsregelungen

Im Schuljahr 2011/2012 bleiben die Regelungen für die Hauptschulabschlussprüfung sowie für die Klasse 10 in der bisherigen Form unverändert erhalten.

Vorbehaltlich der Zustimmung der schulgesetzlichen Änderungen durch den Landtag werden folgende Prüfungsoptionen an der Werkrealschule/Hauptschule ab dem Schuljahr 2012/2013 angeboten:

  • Hauptschulabschlussprüfung nach Klasse 9
  • Hauptschulabschlussprüfung nach Klasse 10
  • Werkrealschulabschluss nach Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss)

Die Schülerin/der Schüler wählt bis zum 01.03.2012 nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der oben genannten Optionen aus.

  • Für Schülerinnen und Schüler, die die Option "Hauptschulabschluss nach Klasse 10" wählen, wird die Versetzung nach Klasse 10 nicht ausgesprochen. Sie erhalten am Ende von Klasse 9 eine schriftliche Dokumentation ihres Leistungsstandes.
  • Schülerinnen und Schüler, die die Option "Werkrealschulabschluss nach Klasse 10" wählen, können freiwillig an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen. Alle Prüfungsteile müssen dann absolviert werden.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 nehmen an der Themenorientierten Projektprüfung teil.
 

Termine

Schriftliche Prüfungen

Haupttermine

Deutsch                                                                                    09. Mai 2012

Mathematik                                                                              15. Mai 2012

Englisch                                                                                   22. Mai 2012

Sonderfremdsprache/ Herkunftssprache                                       12. Juni 2012

 

Nachtermine

Deutsch                                                                                     18. Juni 2012

Mathematik                                                                                19. Juni 2012          

Englisch                                                                                     20. Juni 2012

Sonderfremdsprache/ Herkunftssprache                                        25. Juni 2012

 

Projektprüfung

Vorlage der Projektbeschreibung an die Klassenlehrer:                     17. Februar 2012

Vorlage der Projektbeschreibung bei der Schulleitung:                     27. Februar 2012

Prüfung Serie 1 (am Freitag Präsentation):                                    12. - 16. März 2012

Prüfung Serie 2 (am Freitag Präsentation):                                    19. - 23. März 2012


Dezentrale Englischprüfung:                          23.-27. April 2012

Mündliche Prüfungen:                                                  02 - 11. Juli 2012

 

Teile der Prüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der Sprachprüfung, der themenorientierten Projektprüfung und der mündlichen Prüfung.

1. Die themenorientiert Projektprüfung

Diese Prüfung besteht aus einem Projekt, das mit insgesamt 3 - 5 Schülern durchgeführt wird. Es gliedert sich in die Bereiche

a) Vorbereitung ( Zusammenstellung der Gruppen, Einigung auf das Projektthema, Beschreibung des Projekts)

b) Durchführung in mindestens 16 Unterrichtsstunden

c) Präsentation ( Die Gruppe stellt den zwei Prüfern in 30 - 60 min ihr Ergebnis vor)

2. Die schriftliche Prüfung

a) Jeder Schüler wird in Deutsch und in

b) Mathematik geprüft.

c) In Englisch kannst du wählen, ob du schriftlich oder mündlich geprüft werden willst. Prüfungsdauer :

Deutsch : 135 min (2 Themen stehen zur Wahl)

Mathematik : 135 min (45 min Grundkenntnisse, dann 20 min Pause,

90 min Textaufgaben)

Englisch : 120 min (30 min Hörverstehensaufgabe, dann 15 min Pause; 90 min Erweiterte Textaufgabe)

3. Die Sprachprüfung


Der Prüfungsteil „Sprechen und Sprachmittlung“ im Fach Englisch findet vor der schriftlichen Prüfung statt. Er besteht aus verschiedenen Aufgabenteilen, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt.

4. Die mündliche Prüfung

In den Fächern der schriftlichen Prüfung (D, M, E ) kannst du dich auf eigenen Wunsch auch mündlich prüfen lassen, wenn du glaubst, dass du dich noch verbessern kannst. du erfährst die Noten der schriftlichen Prüfung rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung, so dass du genügend Zeit hast, dich mit deinem Lehrer in diesem Fach zu beraten. Solltest du im Fach Englisch nicht an der schriftlichen Prüfung teilgenommen haben, so ist die mündliche Prüfung verpflichtend.

 

Wie ist das mit den Noten ?

a) In den Fächern D, M, E

Anfang Mai erhältst du deine Jahresnoten (1/10-Noten) in Fächern D, M, E. Die Noten der Prüfungen werden in jedem Fach mit der Jahresnote 1:1 verrechnet. Beide Noten werden als Dezimalnote geführt. Die Leistungen der mündlichen und der schriftlichen Prüfung zählen dabei gleich. Der Durchschnitt wird bis zu einem Zehntel berechnet, wobei wie üblich zu runden ist.

b) In der themenorientierten Projektprüfung

Hier erhältst du eine individuelle Note, die als extra Note in dein Abschlusszeugnis aufgenommen wird. Zusätzlich zum Zeugnis erhältst du eine Zeugnisanlage über deine Projektarbeit und die entsprechende Beurteilung der Prüfer.

 

Sicher gibt es jetzt schon manche Fragen, die du gerne beantwortet wüsstest: Wer prüft mich ? Wer korrigiert die schriftlichen Arbeiten ? Wann erfahre ich die Noten??? ? usw.

Mit diesen Fragen darfst du dich an deinen Klassenlehrer wenden. Alles kann er aber auch noch nicht wissen, weil manches erst in den nächsten Wochen und Monaten abgeklärt wird.

 

Wann habe ich bestanden? Ermittlung des Prüfungsergebnisses, Zeugnis

(1) Bei der Bewertung der Jahresleistungen sowie der einzelnen Prüfungsleistungen und
der Feststellung des Durchschnitts aus schriftlicher und mündlicher Prüfungsleistung in
den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden Zehntelnoten, im Übrigen ganze
Noten erteilt.

(2) Die Gesamtleistungen in den einzelnen Prüfungsfächern ermittelt der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses. Die Gesamtleistung errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt
der Jahres- und der Prüfungsleistung, wobei die Leistungen der schriftlichen und der
mündlichen Prüfung gleich zählen. Bei der Berechnung der Prüfungsleistung im Fach Eng-
lisch zählen die Noten des dezentralen Prüfungsteils „Sprechen und Sprachmittlung“ und
der schriftlichen Prüfung je zur Hälfte; wird zusätzlich eine mündliche Prüfung im Fach
Englisch abgelegt, zählen bei der Berechnung der Prüfungsleistung schriftliche und münd-
liche Prüfung je ein Viertel, die Sprachprüfung zur Hälfte. Der Durchschnitt wird bis zu ei-
nem Zehntel berechnet, wobei in der üblichen Weise zu runden ist. In den Fächern und
Fächerverbünden, in denen nicht geprüft wurde, gelten die Jahresleistungen als Gesamt-
leistungen. Die nach § 31 Abs. 3 ermittelte Note für die themenorientierte Projektprüfung
geht als Prüfungsleistung in die Gesamtnote ein.

(3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stellt fest, wer die Prüfung bestanden hat.
Die Prüfung ist bestanden wenn

1. der Durchschnitt der Gesamtleistungen der nach § 3 Abs. 1 maßgebenden Fächer und
Fächerverbünde sowie der themenorientierten Projektprüfung besser als 4,5 ist und

2. die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der Prüfungsfächer und in der themen-
orientierten Projektprüfung geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind. Sind
die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern oder einem Prüfungsfach und der the-
menorientierten Projektprüfung geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet, so ist
die Prüfung bestanden, wenn ein Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können:

a) die Note „ungenügend“ in einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projekt-
prüfung durch die Note „sehr gut“ in einem Prüfungsfach oder der themenorientier-
ten Projektprüfung. Dies gilt auch für die Note „gut“ in zwei Prüfungsfächern oder in
einem Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung; und
b) die Note „mangelhaft“ in einem Prüfungsfach oder der themenorientierten Projekt-
prüfung durch die Note „gut“ in einem Prüfungsfach oder der themenorientierten
Projektprüfung. Dies gilt auch für die Note „befriedigend“ in zwei Prüfungsfächern
oder in einem Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung.
Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht
möglich, kann auf Wunsch der Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt
werden. In diesem Fall wird für das Fach Englisch im Abschlusszeugnis keine Note
ausgebracht.

3. die Gesamtleistungen in

a) nicht mehr als drei der nach § 3 Abs. 1 maßgebenden Fächer und Fächerverbünde
oder
b) nicht mehr als zwei der nach § 3 Abs. 1 maßgebenden Fächer und Fächerverbünde
sowie der themenorientierten Projektprüfung geringer als mit der Note „ausreichend"
bewertet sind, wobei ein „ungenügend" wie zwei „mangelhaft" gewertet wird.

(4) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird bei bestandener Hauptschulabschlussprü-
fung die Note im Fach Englisch nicht im Zeugnis ausgewiesen und der Hauptschulab-
schluss ohne Fremdsprache erteilt. Wird durch die Note im Fach Englisch eine Minderleis-
tung in einem anderen Fach ausgeglichen, ist sie stets im Zeugnis auszuweisen.

(5) Über die Feststellung der Ergebnisse ist von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschus-
ses eine Niederschrift zu fertigen.

(6) Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis mit den nach
Absatz 1 und 2 ermittelten Endnoten.

(7) In das Abschlusszeugnis sind der Durchschnitt der Gesamtleistungen und die Gesamt-
note aufzunehmen. Die Gesamtnote lautet

bei einem Durchschnitt bis 1,4 sehr gut,
bei einem Durchschnitt von 1,5 bis 2,4 gut,
bei einem Durchschnitt von 2,5 bis 3,4 befriedigend,
bei einem Durchschnitt von 3,5 bis 4,4 ausreichend.


§ 34
Wiederholung der Prüfung
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie in Klasse 10 einmal wiederholt werden.

 

Und zum Schluss :

Machen wir uns nichts vor. Wer gut oder sehr gut abschneiden will, muss auch etwas bieten. Sicher wird der eine oder andere in den schriftlichen Prüfungsteilen schwitzen, aber du hast auch die Möglichkeit, durch eine geschickte Wahl der Gruppe und des Themas für die Projektprüfung, deine Interessen und Stärken zur Geltung zu bringen. Hier sollst du eigene Vorstellungen und Ideen entwickeln und in die Gruppenarbeit einbringen. Lass dich dabei vom Klassenlehrer richtig beraten. Er kennt dich mit deinen Fähigkeiten am besten und ist auch in den Prüfungen immer mit beteiligt.

Fang jetzt schon an, dich vorzubereiten, arbeite regelmäßig mit, achte auch schon darauf, was sich als Projektthema eignen könnte. Übe Sachverhalte vor der Klasse darzustellen, Ergebnisse vorzutragen und Dinge interessant zu präsentieren - mit Bildern, Folien, Tafel, PC, Video, CD usw.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass mit der Prüfung mehr Hauptschüler den Hauptschulabschluss erreichen als zuvor. Die Prüfung soll Dir keine Angst machen, sondern dich anspornen. Es soll nicht geprüft werden, welche Kenntnislücken du hast, sondern was du weißt und was du praktisch kannst.

 

Und nun viel Erfolg !

 

 

Tipps für die Projektprüfung:

Auswahl des Projektthemas:

Die Erfahrung zeigte, dass in den letzten Jahren diejenigen Projektgruppen besonders erfolgreich waren, bei denen folgende Kriterien beachtet wurden:

  1. Das Thema stimmt mit dem Interesse möglichst vieler Gruppenmitglieder überein.
  2. Das Thema hat einen Bezug zu einem in Klasse 8/9 behandelten Unterrichtsthema.
  3. Das Thema ist relativ eng begrenzt und entspricht in seinem Umfang bzw. der Tiefe dem Kenntnisstand, der kognitiven, emotionalen und sozialen Erfassbarkeit dem Reifegrad, dem intellektuellen Niveau und den Kompetenzen der Gruppenmitglieder.
  4. Das Projektthema ist so formuliert, dass es in der vorgegebenen Zeit (16-20 Unterrichtsstunden) zu bewältigen ist.
  5. Das Thema hat einen Problemcharakter, mindestens aber eine interessante Fragestellung.
  6. Das Projekt beinhaltet einen praktisch-manuellen Teil.

 

Beispiele für Projektthemen:

ThemaDurchführungsideen

Wie kommt beim Fotografieren das Motiv aufs Bild?

 

Bau einer Camera Obscura, Erläuterung des Strahlengangs am Modell, Lochblende - Sammellinse, Lichtempfindliches material, Vergleich zu moderner Kamera

 

Wie kann ein  Blumenbeet angelegt werden, damit es ständig blüht?

 

Anlegen eines kleinen Beets, sinnvolle Auswahl von Pflanzen im Wechsel des Jahres, Düngen und Pflege, Erdbeschaffenheit, PH-Wert

 

Was reizt Jugendliche am Konsum von Drogen und welche Gefahren drohen dabei?

 

Internetrecherche über Gründe für Drogenkonsum, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Interview mit Drogenfahndung, Organisation eines Auftritts der „Wilden Bühne“, Dokumentation

 

Wie konnten die alten Ägypter die Pyramiden bauen?

 

Geschichtlicher Überblick über Pyramiden, Bau eines maßstabsgerechten Modells, Funktion der schiefen Ebene, Anwendung beim Bau, Demonstration der Kräfteverteilung mit einer Rampe

 

Wie kann ich einem Hund „Sitz“ beibringen?

 

Grundlagen der Verhaltensforschung (K. Lorenz), Prinzipien der Erziehung eines Tiers, Interview mit einem Hundetrainer,  Durchführung

 

Warum kommen Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt?

 

Internetrecherche „Kriminalität“, „Delikte“ bzw. Gruppen von Gesetzesverstößen, Statistische Verteilung bei Jugendlichen, Delikt – Verfahren – Strafen – Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendgerichtshilfe, Interview mit Jugendsachbearbeiter, Sozialarbeiter, Jugendgerichtshelfer, Dokumentation

 

Wie schützt sich Neckartenzlingen vor Hochwasser?Informationen sammeln über Hochwasserschutz, Geographische Lage (Erms und Neckar), Interview mit dem Ortsbaumeister über eine Flutmulde, Bau eines Modells einer Flutmulde, Demonstration der Funktion am Modell
Sind die Spielplätze im Ort kindgerecht?Was bedeutet "kindgerechtes Spielen" - Informationen sammeln über frühkindliche Spielpädagogik, Wie muss ein kindgerechter Spielplatz aussehen, Aufstellen von Kriterien, Überprüfen der örtlichen Spielplätze anhand der Kriterien, Dokumentation
Wie muss ein Bücherregal aufgebaut sein, damit es gut aussieht und seine Funktion erfüllt?Konstruktion eines Bücherregals, Anfertigung einer maßstabsgerechten Konstruktionszeichnung, Ermittlung der Tragkräfte (wieviel wiegen Bücher?), Information über Verbindungsarten sammeln (z.B. kleben, nageln, schrauben, dübeln, verzahnen), Auswahl der Holzsorte, Experimente über die Tragfestigkeit verschiedener Verbindungen, Vergleich der Kosten, Arbeitsaufwand, Auswahl der ökonomischsten Verbindung, Anfertigen des Bücherregals
  

 

Projektmappe

 Zu einem Projekt gehört eine Mappe. An diese Mappe werden gewisse Anforderungen gestellt, die hier aufgeführt sind:

 Während der Vorbereitung:

  • Die Namen der Gruppenmitglieder
  • Das Thema
  • Die Zeit, in der das Projekt läuft
  • Die Ziele, die ihr am Anfang des Projekts festgelegt habt
  • Den Plan, wie ihr vorgehen wollt

 Während der Durchführung:

  • Tagesprotokolle mit Datum, Tagesziel, Aufgabenverteilung
  • Was ihr an diesem Tag gearbeitet habt
  • Korrekturen des ursprünglichen Projektplans
  • Aufgetretene Probleme und deren Lösungen

 Nach der Durchführung

  • Quellenangaben
  • Selbstbeobachtung und Selbsteinschätzung – was würdet ihr beim nächsten Projekt verändern, was würdet ihr noch mal genauso machen

  Wie sollte die Mappe gestaltet sein:

  • Der Text sollte entweder am Computer oder sehr sauber von Hand geschrieben werden.
  • Seiten nummerieren

In dieser Reihenfolge sollte die Mappe aufgebaut sein:

  1. Deckblatt mit Thema und Teilnehmerliste
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Ziele und Projektplanung
  4. Tagesprotokolle
  5. Selbstbeobachtung und Selbsteinschätzung
  6. Quellenangaben
  7. Material wie Bilder, Interviews, Fotos, …

 

Literaturarbeit mit Reflexionsgespräch

 

Die Schülerinnen und Schüler wählen eine Autorin /einen Autor und eines ihrer / seiner Werke aus. 

Grundlage der inhaltlichen Bewertung der Literaturarbeit ist die Vorstellung und Erläuterung des Werkes. Der Autor in seiner Zeit ist zu berücksichtigen.

Im anschließenden Reflexionsgespräch stellen die Schülerinnen und Schüler ihre wesentlichen Ergebnisse der Literaturarbeit vor und führen anschließend darüber ein Gespräch. 

Verbindliche Vorgaben 

Ø       Allgemeine Hinweise: 

  • Die Literaturarbeit und das Reflexionsgespräch ergeben eine Note. Beides ist verpflichtend und ersetzt eine Klassenarbeit.

  • Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich selbstständig für eine Autorin / einen Autor und eines ihrer / seiner Werke.

  • Die Arbeit ist eine Einzelarbeit, die alle Schülerinnen und Schüler selbstständig und selbsttätig erstellen, jede / jeder erhält eine individuelle Leistungsbeurteilung.

  • Das Werk wird von den Schülerinnen und Schülern selbst ausgewählt, eine Beratung durch die Lehrkraft wird angeboten. Wird die Auswahl des Autors oder des Werkes durch die Lehrkraft erforderlich, kann bis zu einer Note abgezogen werden.

  • Schülerinnen und Schüler einer Schule können das gleiche Werk auswählen, es muss gewährleistet sein, dass jede Schülerin / jeder Schüler eine eigenständige Arbeit abgibt.

  • Das Reflexionsgespräch dauert ca. 15 Minuten.

 

Ø       Die Literaturarbeit umfasst:  

  • Inhaltsangabe des Werks

  • Darstellung der Kernaussagen mit eigener Stellungnahme

  • Anbindung an den Autor und seine Zeit

  • In einem Teil der Arbeit setzen sich die Schülerinnen und Schüler produktiv handelnd mit dem Text auseinander (Paralleltext, Fortsetzung, Brief, Collage, Dialog, Drehbuch schreiben, ...)

 

Ø       Reflexionsgespräch: 

 

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen die Ergebnisse der Literaturarbeit in einem freien Vortrag verständlich und sprachlich korrekt dar. Der Vortrag kann medial unterstützt werden.

  • verwenden die Standardsprache, benutzen auch Fremdwörter und Fachbegriffe

  • beachten nonverbale Redemittel

  • reagieren situationsangemessen, fragen bei Bedarf nach und geben dem Gespräch eine eigene Richtung

  • können auf Verstehensfragen sachkompetent Antwort geben

 

Ø       Die Literaturarbeit wird von den Schülerinnen und Schülern über mehrere Wochen selbstständig verfasst. Den genauen Zeitrahmen legt die Schule fest.  

  • Die Bewertungskriterien der Literaturarbeit werden den Schülerinnen und Schülern vor der Themenfindung bekannt gegeben. 

  • Der Prozess (Themenfindung, Recherche, Planungssicherheit, konstruktiver Umgang mit Beratung, Kritikfähigkeit) und die fertige Arbeit sind Grundlage der Bewertung.

  • Schülerinnen und Schüler geben der begleitenden Lehrkraft regelmäßig Rückmeldung über den Fortgang der Arbeit und erhalten Anregungen zur Überarbeitung. Werden Beratungsinhalte berücksichtigt und selbstständig umgesetzt, fließt dies positiv in die Bewertung ein. 

 

Ø       Folgende Hinweise erhalten die Schüler vor Beginn der Arbeit:

  • Der Abgabetermin des Themas der Literaturarbeit

  • Der endgültige Abgabetermin der Literaturarbeit

  • Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich für das selbe Werk entscheiden können

  • Das Beratungsvolumen (zeitlich und inhaltlich)

  • Die Mindestseitenzahl

  • Die Bewertung des normgerechten Schreibens, der sprachlichen Richtigkeit / Angemessenheit und der äußeren Form 

 

Ø       Die Literaturarbeit darf mit Hilfe elektronischer Medien erstellt werden.

 

Ø       Quellen müssen angegeben, wörtlich übernommene Zitate müssen kenntlich gemacht

werden.

 

Ø       Bewertung:  

     Literaturarbeit und Reflexionsgespräch ergeben eine Note, beide Teile werden gleich gewichtet. 

 

Und nun noch einige wichtige Hinweise:

Nichtteilnahme, Rücktritt

(1) Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt,
werden jeweils mit „ungenügend" bewertet. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit seinem Stellvertreter.

(2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Ist eine prüfungsrelevante gesundheit-
liche Beeinträchtigung nicht offenkundig, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, das eine konkrete Beschreibung dieser
gesundheitlichen Beeinträchtigung beinhaltet. In besonders begründeten Ausnahmefällen
kann auch die Vorlage eines entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.

(3) Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wich-
tigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr
geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Un-
kenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beein-
trächtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.

(4) Soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht
abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann an der
Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die
Prüfung als nicht unternommen; Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 gelten entspre-
chend.

(5) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.


Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zu-
gelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach
Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder
einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, oder
entsteht ein entsprechender Verdacht, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden
Lehrkraft festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfung wird bis zur Entscheidung über
die Täuschungshandlung vorläufig fortgesetzt.

(3) Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prü-
fung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen
kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Die
Entscheidung trifft der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit seinem Stellvertreter.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus,
kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes
Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, sofern seit der Ausstellung
des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.

(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die
Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt
als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.


Copyright © 2010 verantwortlich Dr. Walter Korinek, Rektor   ****     Fotos (wenn nicht anders vermerkt): © W. Korinek         
     
Stand: 17.02.12