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Hauptschulabschlussprüfung Klasse 9
Zur Hauptschulabschlussprüfung (HSAP) Liebe Neuntklässler (-innen), auch Eure Klasse wird in diesem Jahr die Hauptschulabschlussprüfung ablegen. Die Prüfung soll euch am Ende der Hauptschule die Gelegenheit geben zu zeigen, was Ihr gelernt und welche Fertigkeiten ihr euch in den letzten Jahren angeeignet habt. Durch die Projektprüfung wird nicht nur das bloße Wissen abgefragt, sondern auch wichtige Voraussetzungen für die selbstständige Arbeit in einem Team. Das Wichtigste über den Ablauf dieser Prüfung möchten wir hier für euch kurz auflisten : In der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ziel der Klasse 9 der Werkrealschule erreicht ist. PrüfungsregelungenIm Schuljahr 2011/2012 bleiben die Regelungen für die Hauptschulabschlussprüfung sowie für die Klasse 10 in der bisherigen Form unverändert erhalten.
Die Schülerin/der Schüler wählt bis zum 01.03.2012 nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der oben genannten Optionen aus.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 nehmen an der Themenorientierten Projektprüfung teil. TermineSchriftliche Prüfungen HaupttermineDeutsch 09. Mai 2012 Mathematik 15. Mai 2012 Englisch 22. Mai 2012 Sonderfremdsprache/ Herkunftssprache 12. Juni 2012
NachtermineDeutsch 18. Juni 2012 Mathematik 19. Juni 2012 Englisch 20. Juni 2012 Sonderfremdsprache/ Herkunftssprache 25. Juni 2012
ProjektprüfungVorlage der Projektbeschreibung an die Klassenlehrer: 17. Februar 2012 Vorlage der Projektbeschreibung bei der Schulleitung: 27. Februar 2012 Prüfung Serie 1 (am Freitag Präsentation): 12. - 16. März 2012 Prüfung Serie 2 (am Freitag Präsentation): 19. - 23. März 2012
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| Thema | Durchführungsideen |
Wie kommt beim Fotografieren das Motiv aufs Bild?
| Bau einer Camera Obscura, Erläuterung des Strahlengangs am Modell, Lochblende - Sammellinse, Lichtempfindliches material, Vergleich zu moderner Kamera
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Wie kann ein Blumenbeet angelegt werden, damit es ständig blüht?
| Anlegen eines kleinen Beets, sinnvolle Auswahl von Pflanzen im Wechsel des Jahres, Düngen und Pflege, Erdbeschaffenheit, PH-Wert
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Was reizt Jugendliche am Konsum von Drogen und welche Gefahren drohen dabei?
| Internetrecherche über Gründe für Drogenkonsum, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Interview mit Drogenfahndung, Organisation eines Auftritts der „Wilden Bühne“, Dokumentation
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Wie konnten die alten Ägypter die Pyramiden bauen?
| Geschichtlicher Überblick über Pyramiden, Bau eines maßstabsgerechten Modells, Funktion der schiefen Ebene, Anwendung beim Bau, Demonstration der Kräfteverteilung mit einer Rampe
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Wie kann ich einem Hund „Sitz“ beibringen?
| Grundlagen der Verhaltensforschung (K. Lorenz), Prinzipien der Erziehung eines Tiers, Interview mit einem Hundetrainer, Durchführung
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Warum kommen Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt?
| Internetrecherche „Kriminalität“, „Delikte“ bzw. Gruppen von Gesetzesverstößen, Statistische Verteilung bei Jugendlichen, Delikt – Verfahren – Strafen – Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendgerichtshilfe, Interview mit Jugendsachbearbeiter, Sozialarbeiter, Jugendgerichtshelfer, Dokumentation
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| Wie schützt sich Neckartenzlingen vor Hochwasser? | Informationen sammeln über Hochwasserschutz, Geographische Lage (Erms und Neckar), Interview mit dem Ortsbaumeister über eine Flutmulde, Bau eines Modells einer Flutmulde, Demonstration der Funktion am Modell |
| Sind die Spielplätze im Ort kindgerecht? | Was bedeutet "kindgerechtes Spielen" - Informationen sammeln über frühkindliche Spielpädagogik, Wie muss ein kindgerechter Spielplatz aussehen, Aufstellen von Kriterien, Überprüfen der örtlichen Spielplätze anhand der Kriterien, Dokumentation |
| Wie muss ein Bücherregal aufgebaut sein, damit es gut aussieht und seine Funktion erfüllt? | Konstruktion eines Bücherregals, Anfertigung einer maßstabsgerechten Konstruktionszeichnung, Ermittlung der Tragkräfte (wieviel wiegen Bücher?), Information über Verbindungsarten sammeln (z.B. kleben, nageln, schrauben, dübeln, verzahnen), Auswahl der Holzsorte, Experimente über die Tragfestigkeit verschiedener Verbindungen, Vergleich der Kosten, Arbeitsaufwand, Auswahl der ökonomischsten Verbindung, Anfertigen des Bücherregals |
Zu einem Projekt gehört eine Mappe. An diese Mappe werden gewisse Anforderungen gestellt, die hier aufgeführt sind:
Während der Vorbereitung:
Während der Durchführung:
Nach der Durchführung
Wie sollte die Mappe gestaltet sein:
In dieser Reihenfolge sollte die Mappe aufgebaut sein:
Literaturarbeit mit Reflexionsgespräch
Die Schülerinnen und Schüler wählen eine Autorin /einen Autor und eines ihrer / seiner Werke aus.
Grundlage der inhaltlichen Bewertung der Literaturarbeit ist die Vorstellung und Erläuterung des Werkes. Der Autor in seiner Zeit ist zu berücksichtigen.
Im anschließenden Reflexionsgespräch stellen die Schülerinnen und Schüler ihre wesentlichen Ergebnisse der Literaturarbeit vor und führen anschließend darüber ein Gespräch.
Verbindliche Vorgaben
Ø Allgemeine Hinweise:
Die Literaturarbeit und das Reflexionsgespräch ergeben eine Note. Beides ist verpflichtend und ersetzt eine Klassenarbeit.
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich selbstständig für eine Autorin / einen Autor und eines ihrer / seiner Werke.
Die Arbeit ist eine Einzelarbeit, die alle Schülerinnen und Schüler selbstständig und selbsttätig erstellen, jede / jeder erhält eine individuelle Leistungsbeurteilung.
Das Werk wird von den Schülerinnen und Schülern selbst ausgewählt, eine Beratung durch die Lehrkraft wird angeboten. Wird die Auswahl des Autors oder des Werkes durch die Lehrkraft erforderlich, kann bis zu einer Note abgezogen werden.
Schülerinnen und Schüler einer Schule können das gleiche Werk auswählen, es muss gewährleistet sein, dass jede Schülerin / jeder Schüler eine eigenständige Arbeit abgibt.
Das Reflexionsgespräch dauert ca. 15 Minuten.
Ø Die Literaturarbeit umfasst:
Inhaltsangabe des Werks
Darstellung der Kernaussagen mit eigener Stellungnahme
Anbindung an den Autor und seine Zeit
In einem Teil der Arbeit setzen sich die Schülerinnen und Schüler produktiv handelnd mit dem Text auseinander (Paralleltext, Fortsetzung, Brief, Collage, Dialog, Drehbuch schreiben, ...)
Ø Reflexionsgespräch:
Die Schülerinnen und Schüler
stellen die Ergebnisse der Literaturarbeit in einem freien Vortrag verständlich und sprachlich korrekt dar. Der Vortrag kann medial unterstützt werden.
verwenden die Standardsprache, benutzen auch Fremdwörter und Fachbegriffe
beachten nonverbale Redemittel
reagieren situationsangemessen, fragen bei Bedarf nach und geben dem Gespräch eine eigene Richtung
können auf Verstehensfragen sachkompetent Antwort geben
Ø Die Literaturarbeit wird von den Schülerinnen und Schülern über mehrere Wochen selbstständig verfasst. Den genauen Zeitrahmen legt die Schule fest.
Die Bewertungskriterien der Literaturarbeit werden den Schülerinnen und Schülern vor der Themenfindung bekannt gegeben.
Der Prozess (Themenfindung, Recherche, Planungssicherheit, konstruktiver Umgang mit Beratung, Kritikfähigkeit) und die fertige Arbeit sind Grundlage der Bewertung.
Schülerinnen und Schüler geben der begleitenden Lehrkraft regelmäßig Rückmeldung über den Fortgang der Arbeit und erhalten Anregungen zur Überarbeitung. Werden Beratungsinhalte berücksichtigt und selbstständig umgesetzt, fließt dies positiv in die Bewertung ein.
Ø Folgende Hinweise erhalten die Schüler vor Beginn der Arbeit:
Der Abgabetermin des Themas der Literaturarbeit
Der endgültige Abgabetermin der Literaturarbeit
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich für das selbe Werk entscheiden können
Das Beratungsvolumen (zeitlich und inhaltlich)
Die Mindestseitenzahl
Die Bewertung des normgerechten Schreibens, der sprachlichen Richtigkeit / Angemessenheit und der äußeren Form
Ø Die Literaturarbeit darf mit Hilfe elektronischer Medien erstellt werden.
Ø Quellen müssen angegeben, wörtlich übernommene Zitate müssen kenntlich gemacht
werden.
Ø Bewertung:
Literaturarbeit und Reflexionsgespräch ergeben eine Note, beide Teile werden gleich gewichtet.
Und nun noch einige wichtige Hinweise:
Nichtteilnahme, Rücktritt
(1) Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt,
werden jeweils mit „ungenügend" bewertet. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit seinem Stellvertreter.
(2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Ist eine prüfungsrelevante gesundheit-
liche Beeinträchtigung nicht offenkundig, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, das eine konkrete Beschreibung dieser
gesundheitlichen Beeinträchtigung beinhaltet. In besonders begründeten Ausnahmefällen
kann auch die Vorlage eines entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
(3) Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wich-
tigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr
geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Un-
kenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beein-
trächtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.
(4) Soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht
abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann an der
Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die
Prüfung als nicht unternommen; Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 gelten entspre-
chend.
(5) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zu-
gelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach
Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder
einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, oder
entsteht ein entsprechender Verdacht, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden
Lehrkraft festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfung wird bis zur Entscheidung über
die Täuschungshandlung vorläufig fortgesetzt.
(3) Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prü-
fung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen
kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Die
Entscheidung trifft der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit seinem Stellvertreter.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus,
kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes
Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, sofern seit der Ausstellung
des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die
Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt
als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
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