Lockerung der Maskenpflicht ab 18. Oktober

Lockerung der Maskenpflicht ab 18. Oktober

Ab Montag, den 18. Oktober 2021, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen gilt sie aber weiterhin. Kultusministerin Theresa Schopper begündet dies: „Die aktuell niedrigen Zahlen ermöglichen uns einen Schritt in Richtung Normalität – ohne Maske fällt die Kommunikation im Unterricht leichter.“

Die Schulen wurden über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Kultusministerium am Wochenende notverkündet hat.

Die aktuelle Verordnung des Kultusministeriums über  den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie hier.

WordPress Image Lightbox Plugin