Schulordnung

Schulverfassung der Auwiesenschule GHWRS Neckartenzlingen

Vorwort

Wir wünschen uns an unserer Schule ein gutes und freundliches Schulklima.
Dafür ist es notwendig, dass alle am Schulleben Beteiligten respektvoll und fair miteinander umgehen. Gleiches gilt für Materialien, Einrichtungsgegenstände und Räume des ganzen Schulgeländes.
Schüler, Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
Jede Schülerin und jeder Schüler soll sich nach seinen und ihren Möglichkeiten entfalten und ihre/seine bestmöglichen Leistungen erreichen können.
Die Lehrkräfte begleiten die Schüler und Schülerinnen dabei, indem sie gut vorbereitet den Unterricht gestalten und für eine angemessene Lernatmosphäre sorgen.
Die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft und tragen Mitverantwortung für den schulischen Erfolg ihrer Kinder. Sie unterstützen ihre Kinder in ihrer schulischen Entwicklung, indem sie respektvoll und interessiert am Schulleben teilnehmen.

Haus- und Schulordnung der Auwiesenschule GHWRS Neckartenzlingen

Alle am Schulleben Beteiligten nehmen Rücksicht aufeinander.

Wir gehen respektvoll miteinander um.
Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer um.
Wir verhalten uns im Schulgebäude ruhig und rücksichtsvoll. Rennen und Fangen muss draußen stattfinden.
Wir gehen mit Ressourcen schonend und sparsam um, z. B. mit Wasser, Papier, Strom.
Wir entsorgen unseren Müll und halten unser Schulgelände sauber.
Wir stellen unsere Fahrräder und Roller am Fahrradständer ab. Pausenplätze werden nicht befahren.
Auf dem gesamten Gelände des Schulzentrums herrscht allgemeines Rauchverbot.
Innerhalb des Schulhauses kauen wir keinen Kaugummi.
Grundsätzlich verboten sind (E-) Zigaretten, Alkohol, Drogen, Energy-Drinks, Laserpointer und Waffen.
Gegenstände, mit denen die Arbeit der Schule gestört, eingeschränkt oder gefährdet wird, werden von der Lehrkraft eingezogen. Im Schulgebäude sind Handys und Smartwatches nur zu Unterrichtszwecken eingeschaltet.

Die eingezogenen Gegenstände werden den Kindern und Jugendlichen zurückgegeben, in besonderen Fällen den Eltern zur Verfügung gestellt oder – bei Straftatbeständen – dem Jugendamt bzw. der Polizei vorgelegt. Die Schule haftet nicht für Gegenstände, die abhandengekommen sind.

• Wir verlassen das Schulgelände während der Schulzeit nur mit Erlaubnis.

Kleidung

Wir kleiden uns angemessen, wir zeigen nicht zu viel Haut. Darüber hinaus ist die Kleidung so zu wählen, dass sie frei von Aufdrucken ist, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.
Die Kleiderordnung erlaubt zum Beispiel sportliche Kleidung. Aber das Tragen von Jogging- oder Trainingsanzügen ist nur im Sportunterricht erwünscht.
Wir ziehen im Schulgebäude unsere Freizeit-Kopfbedeckung ab, dazu gehören auch die Mützen des Kapuzenpullovers.

Unterricht

Ab 07:30 Uhr ist die Aula für die Schüler und Schülerinnen geöffnet.
Wir sind ab 07:40 Uhr pünktlich im Klassenzimmer und legen alle für den Unterricht benötigten Materialien auf den Tisch.
Wir verhalten uns im Unterricht so, dass alle störungsfrei arbeiten können.
Wir gehen während der Unterrichtsstunden nur in Ausnahmefällen zur Toilette.
Essen und Trinken gehört in die Pause.
Die Lehrkräfte beenden den Unterricht möglichst pünktlich.
Nach Unterrichtsende müssen die Schüler und Schülerinnen das Schulgelände verlassen und zeitnah den Heimweg antreten.

Pausen

In der Mittagspause steht die Aula den WRS-Klassen als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der Aufenthalt in den Gängen und Klassenzimmern ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft, einer Aufsicht oder eines Hausmeisters erlaubt.
In den Pausen verlassen alle Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude und halten sich auf dem Pausenhof auf. Bei besonderen Wetterbedingungen beachten wir die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte/der Hausmeister.
Das Pausengelände endet an den Treppen vor dem Busbahnhof (Limes) und an den angrenzenden Wegen, Straßen und Parkplätzen.
Wegen großer Unfallgefahr sind gefährliche Spiele (z.B. Schneeball werfen) nicht erlaubt.

Sonstiges

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und werden von den Mitarbeitenden angesprochen.
Die Schulleitung entscheidet über das Verteilen und Anbringen von Schriften.

Schutzkonzept und Mediennuntzungsordnung

Die Auwiesenschule hat sich im Schuljahr 2025/26 ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt gegeben.

Ebenfalls 2026 ist eine neue Mediennutzungsordnung entstanden, deren Inhalt in Absprache mit dem gesamten Schulzentrum den Umgang mit privaten digitalen mobilen Endgeräten (Handy, Smartwatches, etc.) auf dem Schulgelände regelt.

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