Corona-Infos

Linkbox:

Link zum Hygieneplan der Auwiesenschule

Informationen des Kultusministeriums zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen


Anpassung der Corona-Verordnung ab 20.03.

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 20. März ändern sich auch einige Dinge im Hinblick auf die Corona-Regeln in der Schule.

So wird das Testen der Schülerinnen und Schüler von drei auf zwei wöchentliche Tests reduziert und das fünfmalige tägliche Testen für den Fall, dass ein/e Schüler/in der Klasse positiv getestet wurde, entfällt.

Außerdem sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wieder erlaubt und die Kontaktbeschränkungen im Sportunterricht werden weitestgehend aufgehoben.

Weiterhin gültig hingegen bleibt vorläufig die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung.

Eine detaillierte Darstellung der Anpassungen finden Sie im Infoschreiben der Schulleitung vom 21.03.2022


Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium hat die Schulen mit einem Schreiben über den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien informiert.
Die wichtigste Änderung: Die Testpflicht an Schulen und Kitas wird ausgeweitet.

„In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen.“
Frau Kultusministerin Theresa Schopper bittet zudem darum, „dass sich alle noch einmal testen lassen, bevor am Montag die Rückkehr an die Schulen ansteht.“

Die etablierten und gut eingespielten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bestehen – vom Tragen von Masken über das regelmäßige Lüften bis hin zu den Abstands- und Hygienevorgaben.

Weitere Informationen rund um den Start nach den Weihnachtsferien finden Sie hier oder unter https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien


Erneut Maskenpflicht im Klassenzimmer

Ab dem 17. November gilt in den Schulen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht auch wieder am Platz. Diese Maßnahme erfolgt automatisch dadurch, dass auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg die Zahl der COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Marke von 390 am zweiten Werktag in Folge überschritten hat. Dadurch gilt ab dem 17. November in Baden-Württemberg die Alarmstufe.

Dies bedeutet für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte, dass die Maske auch am Platz getragen werden muss. Es hat – so Kultusministerin Theresa Schopper – oberste Priorität zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird.


Lockerung der Maskenpflicht ab 18. Oktober

Ab Montag, den 18. Oktober 2021, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen gilt sie aber weiterhin. Kultusministerin Theresa Schopper begündet dies: „Die aktuell niedrigen Zahlen ermöglichen uns einen Schritt in Richtung Normalität – ohne Maske fällt die Kommunikation im Unterricht leichter.“

Die Schulen wurden über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Kultusministerium am Wochenende notverkündet hat.

Die aktuelle Verordnung des Kultusministeriums über  den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie hier.


Corona-Infos zum Schuljahresbeginn am 13.9.2021
Derzeit besteht wieder die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes im gesamten Gebäude (auch im Klassenzimmer).

Das Hygienekonzept des letzten Schuljahres hat weiterhin Bestand, die

Auch wird weiterhin getestet. Nach derzeitigem Stand werden die Schüler*innen montags, mittwochs und freitags zu Unterrichtsbeginn einen Selbsttest durchführen. Immunisierte Schüler*innen können sich von der Testpflicht befreien lassen, indem sie den Nachweis der Immunisierung im Sekretariat vorlegen.


Betrieb unter Pandemiebedingungen ab 7.6.
Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler*innen,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Auwiesenschule Neckartenzlingen,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 07.06.2021 informieren.

Die sinkenden Inzidenzwerte im Landkreis Esslingen machen auch für die Schulen weitere Öffnungsschritte möglich. Heute, 04.06.2021, liegen wir den fünften Tag unter dem Schwellenwert 50. Daher können wir ab Montag, 07.06.2021, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe, zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingung zurückkehren.

Das heißt der Wechselunterricht wird damit beendet, das Abstandsgebot ist nicht mehr einzuhalten. Die Testpflicht und die Maskenpflicht bleiben aber zum Schutz aller weiterhin bestehen.

Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Montag, 07.06.2021

– Präsenzunterricht für alle Schüler*innen. Es gilt Präsenzunterricht für alle, das heißt alle Schüler*innen kommen in die Schule.
– Die Stundenpläne von vor den Pfingstferien werden fortgeführt.- Für Sekundarstufe beginnt der Unterricht am Montag, 07.06.21 zur 2. Stunde, also um 08:35 Uhr.

– Die Testpflicht und die Maskenpflicht bestehen weiter. Die Einwilligungserklärung für die Tests gibt es hier.
– Die Testungen finden weiterhin an den Tagen Montag und Donnerstag statt.
– Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen bleiben weiter untersagt, Tagesausflüge sind wieder möglich.

– Schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind, können ab der 2. Unterrichtswoche nach den Pfingstferien durchgeführt werden.

– Es findet ab Montag, 07.06.2021 keine Notbetreuung mehr statt.
– Sportunterricht findet, soweit es das Wetter es zulässt, nur im Freien statt.
– Über mögliche Sammelpunkte vor Unterrichtsbeginn informiert Sie die Klassenlehrkraft.
– Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie zu ihrem eigenen Schutz auf den Sicherheitsabstand von 1,5 m achten, sobald sie die Maske in den Pausen zum Essen und Trinken abnehmen.

– Entscheiden sich Eltern gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist weder die Teilnahme am Präsenzunterricht, noch das Betreten der Schule möglich. Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt es Ausnahmen insbesondere für die Teilnahme bei für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen.
– Erziehungsberechtigte, deren Kinder weiterhin nicht am Präsenzunterricht teilnehmen (aufgrund einer Nichteinwilligung zur Testung oder sonstigen Gründen), informieren bitte formlos die Klassenlehrkraft.

– Die Schülerbeförderung wird wie vor den Pfingstferien fortgeführt.
Die Busunternehmen sind bezüglich des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen informiert und nutzen alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, der Schulbetrieb wird auch weiterhin durch Hygienemaßnahmen, Verhaltensregeln und weitere Einschränkungen beeinflusst bleiben. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir mit Hilfe aller Beteiligten nun bis zum Schuljahresende einen verlässlichen Präsenzunterricht für alle Schüler*innen gewährleisten können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und verbleiben
mit herzlichen Grüßen
S. Leis, S. Gerhauser
Schulleitung

Infos zum Schulbetrieb ab 19. April

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum 19.04.2021 ist von der Landesregierung geplant, dass wir mit Wechselunterricht und indirekter Testpflicht in den Schulen starten, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt.

Die magische Zahl scheint dabei die 7-Tage- Inzidenz von 200 zu sein, das konkrete Vorgehen ist den Schulen allerdings bisher noch nicht bekannt.

Für die Auwiesenschule bedeutet das, dass alle Klassen mit einem angepassten (schon wieder neuen) Stundenplan in halber Klassenstärke starten. Stundenpläne und Gruppeneinteilungen erhalten Sie für Ihre Kinder über die Klassenlehrkraft. Wir haben bei der Einteilung versucht Geschwisterkinder in der gleichen Woche an die Schule zu holen, um auch den Eltern die Organisation etwas zu erleichtern.

Auf den klassischen Sportunterricht müssen wir weiterhin verzichten, bitte achten Sie auf wetterangemessene Kleidung, dass die BSS – Stunden, die im Stundenplan vermerkt sind, draußen stattfinden können. Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind, bekommen Aufgaben für die Woche. Ein Fernlernen wie zuletzt ist das allerdings nicht.

Die indirekte Teststrategie bedeutet, dass die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gilt, sobald in einem Landkreis die 7-Tage Inzidenz von 100 überschritten wird.

An der Auwiesenschule werden die Testungen nach Absprache mit den Elternbeiratsvorsitzenden montags und donnerstags in den Klassenzimmern, nach festen Vorgaben des Landes, unter Anleitungen der Lehrkräfte stattfinden (BOB/ Flexi Kinder starten bereits morgens in der Betreuung mit dem Test).

Für die Auswertung suchen wir noch Eltern, die die Kollegen*inne unterstützen. (Alles unter Datenschutz und Verschwiegenheitsgebot natürlich).

Über Ihre Klassenlehrkräfte und die Elternvertreter*innen bekommen Sie weitere Informationen.

Ganz wichtig: Wir benötigen bis spätestens Montag , dem ersten Schultag Ihres Kindes, Ihre Einverständniserklärung erneut. Die 6 Seiten des Kultusministeriums können Sie hier herunterladen.

Drei dieser Seiten müssen Sie ausgefüllt vor dem ersten Test in der Schule abgeben. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.

Wie ist das Vorgehen, wenn Ihr Kind sich in der Schule nicht dem Test unterzieht?
Sofern eine indirekte Testpflicht in einem Landkreis mit hoher Inzidenz (s.o.) gegeben ist, ist eine Teilnahme am Unterrichtsbetrieb dann nicht mehr möglich.

Die Personensorgeberechtigten werden informiert und gebeten, die Schülerin bzw. den Schüler schnellstmöglich abzuholen.
Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.km-bw.de/corona.

Für Ihre Fragen und Anregungen können Sie sich vertrauensvoll an die Schulleitung wenden.

Wir freuen uns auf den Unterricht mit den Kinder an der Schule.

Wir freuen uns, vielen mit Hilfe der Tests eine Form von Sicherheit bieten zu können und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.

gez. S. Leis und S. Gerhauser
(Schulleitung)


Infos zum Schulbetrieb ab 12. April

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die  Landesregierung hat angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV- 2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, für die Zeit nach den Osterferien folgende Vorkehrungen getroffen:

1. ln der Woche ab 12. April kein Präsenzunterricht

Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen.

An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Grundschulförderklassen und die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.

Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Dieser ist nicht auf die Prüfungsfächer beschränkt.

Das heißt, dass unsere Projektarbeiten in Klasse 9 in geplanter Form stattfinden werden!

2. Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wie immer eine Notbetreuung eingerichtet. Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.

Die Anmeldung für bereits bekannte Kinder der Notbetreuung erfolgt über das Fortführungsformular oder fomlos über s.leis@aws-neckartenzlingen.de mit Angabe von Tagen und Zeiten.

Neuanmeldungen mit Nachweisen des Arbeitgebers bitte über das Antragsformular 1.

Die Zeiten über den Unterricht hinaus laufen wie gehabt über die BOB/Flexi-Betreuung.

3. Lernen mit Materialien und Fernunterricht

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz.

Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.

Stundenpläne und Videokonferenzzeiten sowie Termine zur Materialabholung erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen.

4. Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller  Schularten zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt.

Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere lnformationen des MInisteriums.

5. Teststrategie der Landesregierung

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.

Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.

Wie genau diese Teststrategie an unserer Schule stattfinden wird, können wir  Ihnen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht erläutern, da dazu nötige Informationen und Handlungsvorgaben bisher fehlen.

Und wieder einmal laufen Köpfe heiß, prallen verschiedenste Bedürfnisse und Wünsche aufeinander und uns bleibt nur, für unsere Kinder gemeinsam das Bestmögliche auf die Beine zu stellen.

Wir bitten Sie auch weiterhin die Hinweise auf unserer Homepage und der Homepage des Kultusministeriums zu beachten.

Wir wünschen Ihnen allen viel Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. Leis und S. Gerhauser (Schulleitung)


Maskenpflicht in der Grundschule ab 22. März

Bisher galt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb und außerhalb des Unterrichts nur an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe.

Sie wird nun im Zuge einer Anpassung der Corona-Verordnung des Landes von Montag, 22. März 2021 an auf die Grundschulen und die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule ausgeweitet.

Dabei ist zu beachten, dass die Verordnung ausdrücklich das Tragen einer medizinischen Maske durch Schüler:innen und Lehrkräfte vorsieht. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist. 

Download: Brief der Schulleitung zur Maskenpflicht in der Grundschule


Infos zu den Corona-Schnelltests

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen genauere Informationen zum Ablauf des Corona-Schnelltests mitteilen. Diese Schnelltests sind ein Angebot für alle Schüler:innen, die vor Ort in der Schule unterrichtet werden.

Die Lehrkräfte der Auwiesenschule werden am Montag, den 22.03.2021 für diese Tests geschult und können die Kinder Schritt für Schritt dazu anleiten. Das erste Testangebot soll dann im Laufe der Woche stattfinden.

Die Handhabung umfasst mehrere Schritte, ist aber unter Anleitung gut machbar. Die Auswertung übernimmt eine Lehrkraft. Die Schnelltests sollen als vorsorgliche Maßnahme dazu dienen, Kinder und Lehrkräfte, die eine Coronaerkrankung ohne Symptome haben, herauszufinden, damit sie niemanden anstecken.

Wie und wo wird der Test durchgeführt?

Der Test ist freiwillig und wird im Klassenzimmer am Platz gemeinsam mit den MitschülerInnen durchgeführt. Die Nasenabstriche werden vorne im Nasenloch mit einem weichen Wattestäbchen entnommen. Die Auswertung erfolgt außerhalb des Klassenzimmers. Das Ergebnis liegt nach 15 min vor.

Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?

Um kein Kind zu stigmatisieren, begibt sich die ganze Klasse bei einem positiven Fall zu einer Bewegungspause mit der Lehrkraft auf den Pausenhof. Dann wird die Klasse – nach vorherigem Telefonat – nach Hause geschickt. Den positiven Fall erfährt nur die betroffene Familie.

Da die Schnelltests nicht hunderprozentig zuverlässig sind, muss jeder Verdacht mit einem Nasen-Rachen-Abstrich (PCR-Test) bestätigt werden. Diese werden in einem Abstrichzentrum oder in den umliegenden Corona Schwerpunktpraxen angeboten. Bis zum endgültigen Nachweis muss der/die Getestete auf jeden Fall zuhause bleiben.

Falls es Sie interessiert, wie ein Schnelltest durchgeführt wird, können Sie ein Erklärvideo ansehen.

Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich an Ihre Klassenlehrkraft oder direkt an die Schulleitung wenden.

Mit herzlichen Grüßen

gez. Schulleitung Auwiesenschule

Download: Einverständniserklärung für die Durchführung von Corona-Schnelltests.


Busfahrpläne zum/vom Schulzentrum ab 9. März
Ab Dienstag, 9. März gelten im Zusammenhang mit dem Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen geänderte Busfahrpläne für den Schulbusverkehr zum und vom Schulzentrum Neckartenzlingen. Die Pläne stehen hier zum Download bereit:
Linie 187        Linie 188A         Linie 808A

Präsenzbetrieb ab 15. März

Die Landesregierung hat sich auf weitere Öffnungsschritte bei Schulen geeinigt: Ab Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren, ebenso die weiterführenden Schulen mit den Klassen 5 und 6. Kultusministerin Susanne Eisenmann betont: „Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht durch nichts zu ersetzen.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich am 4. März auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Text des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab 15.3.


Elternbrief zum Wiederbeginn ab 22. Februar

Liebe Eltern,

fünf Wochen Schulschließung und Homeschooling liegen nun schon wieder hinter uns. Für Ihre bisherige Unterstützung und das, was Sie geleistet haben, möchten wir uns sehr bedanken.

Ab Montag 22.02.2021 dürfen wir wieder zwei der vier Klassenstufen der Grundschule in Präsenz unterrichten, wenn auch nur jeweils in halber Klassenstärke.
Zwei Klassenstufen kommen dann in Präsenz, die anderen beiden lernen in gewohnter Weise von zu Hause aus. Die erforderlichen Gruppeneinteilungen werden von der Klassenkonferenz festgelegt und orientieren sich an Geschwisterkindern und weiteren organisatorischen Maßgaben der Schule. Im Unterricht haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Vorrang.

Wir starten in der Woche 22.- 26. Februar mit den Klassenstufen 1 und 4
in der Woche 02.- 05. März mit den Klassenstufen 2 und 3

Die Kinder kommen dann in Gruppe 1 Montag/ Mittwoch oder in Gruppe 2 Dienstag/ Donnerstag jeweils 5 Stunden in die Schule. Freitags wird im Wechsel Gruppe 1 oder 2 kommen. Den genauen Stundenplan und die Gruppeneinteilung erhalten Sie zeitnah von den Klassenlehrkräften.

Für Ihre Kinder besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. Sie entscheiden, ob ihr Kind wieder in die Schule geht. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihr Kind nicht in der Schule unterrichtet werden soll. Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen, die in allen Klassenstufen in Präsenz geschrieben werden können, besteht allerdings trotzdem.

Die Betreuung über die im Stundenplan ausgewiesenen Stunden hinaus, übernimmt wieder ausschließlich die BoB/ Flexi –Betreuung der Gemeinde.

Notbetreuungszeiten der Schule bestehen dann in den Wochen und an den Tagen, die Ihr Kind nicht im Präsenzunterricht teilnimmt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine reine Betreuung handelt, Ihre Kinder sehr eigenverantwortlich arbeiten müssen und die Teilnahme an Videokonferenzen nicht immer gewährleistet werden kann. Bitte teilen Sie uns die Teilnahme wie gewohnt über das Erst- Anmedlungsformular (mit Nachweis) oder bei Fortführung über das entsprechende Formular mit.

Auch wenn wir weiterhin viele Schritte von der Normalität entfernt sind, freuen wir uns doch, dass nach und nach wieder Leben in die Auwiesenschule zurückkehrt. Neben dem Lernen im Schulunterricht ist es für die Entwicklung der Grundschulkinder mit Sicherheit auch wichtig, wieder soziale Kontakte zu erleben.

Ihnen allen weiterhin viel Gesundheit und weiterhin gute Nerven

Ihre Schulleitung

Sylvia Leis und Stephan Gerhauser


Verlängerung der Schulschließung bis Mitte Februar

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem am 28. Januar die Fortsetzung der Schulschließung von der Landesregierung beschlossen wurde, läuft der Schulbetrieb an der Auwiesenschule in der aktuellen Form weiter. Konkret bedeutet dies die Fortführung der Notbetreuung sowie einzelner Präsenzveranstaltungen für die Schüler*innen  unserer Abschlussjahrgänge.

Für Eltern, die die Notbetreuung neu beantragen, findet sich hier das entsprechende Formular. Für die Fortführung der Notbetreuung ab 1. Februar steht ein anderes Formular zur Verfügung.

Nach aktuellem Stand soll die Schulschließung bis zum 12.02.2021 aufrechterhalten werden. Daran schließt sich direkt die unterrichtsfreie Faschingswoche an, sodass mit einer Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes nicht vor dem 22.02. gerechnet werde kann.

Ihre Schulleitung


Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, Sie alle sind gut und gesund in das neue Jahr gestartet.

Wie Sie aus den Medien bereits erfahren haben, wird der Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Auch die Schulen bleiben vorerst weitgehend geschlossen.

Wir haben gehofft, dass das schulische Lernen nach den Weihnachtsferien im Präsenzunterricht stattfinden kann.

Über die konkreten Bedingungen, die Ausnahmen vom Grundsatz der Schließung ab 11. Januar wollen wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

1. In der kommenden Woche kein Präsenzbetrieb

An der Auwiesenschule werden in der kommenden Woche ab dem 11. Januar weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.

Auch für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Abschlussprüfungen ablegen findet in der Woche vom 11.-15.01. 2021 ausschließlich Fernlernunterricht statt.

2. Schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz möglich

Zum Ende des Schulhalbjahres sind für die Schülerinnen und Schüler Halbjahresinformationen oder Halbjahreszeugnisse zu erstellen. Grundlage sind alle erbrachten Leistungen, also die mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Soweit für den Zeitraum der Schulschließungen schriftliche Leistungsfeststellungen geplant waren, die als Grundlage für die Notenbildung dienen sollten, werden diese durch die Einstellung des Unterrichtsbetriebs grundsätzlich unmöglich.

Soweit aber ohne diese schriftlichen Leistungen nach Einschätzung der unterrichtenden Lehrkraft keine Grundlage für die Notenfindung gegeben wäre, können schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz durchgeführt werden. Dies werden wir nur veranlassen, wenn diese schriftlichen Leistungsfeststellungen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind.

3. Mögliche Öffnung der GS ab 18. Januar

Sollte die Pandemielage es erlauben, sollen ab 18. Januar die Grundschulen wieder öffnen. Ob das möglich sein wird, hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Uns ist bewusst, dass die Verlängerung für Sie alle eine große Herausforderung darstellt und Sie zuhause Betreuung und Fernunterricht mit Ihren Kindern stemmen müssen.

Ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie Ihre Kinder und uns unterstützen!

4. Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine ,,Notbetreuung” eingerichtet.

Die „Notbetreuung“ soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn es zwingend erforderlich ist, d. h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Bitte beachten Sie die maßgeblichen Grundsätze in der beigefügten Orientierungshilfe zur Notbetreuung.

Sollten Sie die Notwendigkeit und einen Anspruch auf Notbetreuung haben, können Sie uns telefonisch am Samstag zwischen 10.00 – 12.00 Uhr unter 07127/ 9329920 und per Mail erreichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auch hier.

5. Fernlernunterricht

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die (hoffentlich überschaubare) Zeit des Fernunterrichts möglichst gut miteinander gestalten.

Die Lehrkräfte werden Sie darüber informieren, wie Ihre Kinder die Arbeitspläne erhalten und der Fernunterricht organisiert wird. Einige Klassen haben ihre Unterrichtsmaterialien vor der Schulschließung mit nach Hause genommen. Fehlendes Material kann am Montag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr in der Schule abgeholt werden.

Falls kurze Videokonferenzen stattfinden sollten, werden wir versuchen Überschneidungen zwischen den Klassen der Grundschule so gut es geht zu vermeiden, damit Familien mit mehreren Kindern die Möglichkeit haben daran teilzunehmen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 findet das schulische Lernen im Fernlernunterricht im Rahmen von Teams statt.

An dieser Stelle möchte ich Sie über folgende Grundsätze und Rahmenbedingungen des Fernlernens der Auwiesenschule informieren.

  • Am Montag, 11. Januar 2021 findet zu Beginn eine Klassenlehrerstunde statt. Die Klassenlehrkraft informiert vor Aufnahme des Fernlernunterrichts die Schülerinnen und Schüler bezüglich des Fernlernunterrichts: Teilnahmepflicht, Ablauf und Organisation des Fernlerntages, Arbeit/Struktur, Anforderungen, Klassenstundenplan, Datenschutz, …
  • Schulpflicht gilt für alle – Nichtteilnahme am Fernlernen ist wie Fehlen im Präsenzunterricht.
  • Es gilt bei Krankheit bzw. Verhinderung der Teilnahme die Entschuldigungspflicht, die Entschuldigungsfristen bleiben bestehen (schriftlich durch Foto/Bild an Klassenlehrkraft). Wer krank ist, muss durch die Erziehungsberechtigten vor der ersten Unterrichtseinheit im Sekretariat krankgemeldet werden.
  • Fernlernunterricht findet in der WRS als digitales Format nach Wochenplan statt.

Der Lernprozess im Fernlernunterricht findet Abwechslung durch

– gemeinsame Chats,

– Videokonferenzen (gemeinsames Arbeiten an Dokumenten, Aufträge in Einzel- oder Gruppenarbeit, Diskussionen, Rückmeldungen, …) und

– eigenständiges Lernen mit Materialien auf der Grundlage der vorhandenen Lernmittel.

  • Die Schülerinnen und Schüler werden rechtzeitig durch die Lehrkräfte zu den Online-Stunden eingeladen.
  • Leistungsmessungen erfolgen im Präsenzunterricht. Mündliche Leistungsmes-sungen sind möglich. Inhalte des Fernlernunterrichts können/werden in Leistungs-feststellungen in Präsenz überprüft.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass im Fernlernunterricht die gleichen Verhältnisse wie im Klassenzimmer gelten müssen:

– Es ist nicht erlaubt, dass Erziehungsberechtigte oder auch Dritte an dem Videounterricht der Schule teilnehmen.

– Es ist nicht erlaubt, den Videounterricht der Auwiesenschule aufzunehmen oder mitzuschneiden. Dadurch wird nicht nur gewährleistet, dass der Datenschutz eingehalten wird, sondern es werden auch die Schülerinnen und Schüler geschützt.

Ihre Kinder haben das Recht auf einen „Schonraum“ zum Lernen.

Liebe Eltern, sollte in Ihrer Familie eine positive Corona-Erkrankung auftreten oder Ihr Kind zu einer positiv erkrankten Person Kontakt gehabt haben, informieren Sie uns bitte weiterhin umgehend.

Sofern uns weitere Informationen über den angedachten Präsenzunterricht ab 18.01.2021 vorliegen, informieren wir Sie umgehend.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung


Schulschließung ab 16.12.

Aufgrund des nahezu ungebremsten Infektionsgeschehens der zurückliegenden Wochen werden ab Mittwoch, den 16. Dezember in ganz Deutschland weiter verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen gelten.

Folgende Maßnahmen betreffen die Schulen:

  • Schulen werden geschlossen: Schulen werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (bei uns die Klassenstufen 9 und 10) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an der Auwiesenschule im Zeitraum vom 16. bis 18. Dezember eine Notbetreuung eingerichtet.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit der Schulschließung erhalten Sie – sobald verfügbar – hier auf unserer Homepage, bzw. auf der Seite des Kultusministeriums.

Brief der Schulleitung vom 14.12.2020:

Vorzeitiger Ferienbeginn in der Schule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

angesichts der steigenden Infektionszahlen sind weitere Kontaktbeschränkungen leider unausweichlich und durch den Beschluss der Kultusministerien vom 13.12.2020

werden die am Freitag beginnenden Weihnachtsferien auf Mittwoch 16.12.2020 vorverlegt. Bis 10.01.2021 bleiben alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg geschlossen.

Bei uns werden nur die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (9./10. Klasse) bis zum regulären Beginn der Weihnachtsferien (einsch. Freitag ,18.12) im Fernlernen über Teams unterrichtet.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7 deren Eltern zwingend auf eine Notbetreuung angewiesen sind, wird von Mittwoch 16.12. bis Freitag 18.12. während der Unterrichtszeiten eine Notbetreuung eingerichtet.

Anspruch haben Kinder, bei denen beide Erzeihungsberechtigten bzw, die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten.

Die Orientierungshilfe zur Umsetzung der Notbetreuung vom Kultusministeriums ist bisher noch nicht an der Schule angekommen, daher bitten wir Sie aus Planungsgründen sich per Mail oder Telfon ans Sekretariat zu wenden, um uns Ihren Bedarf vorab bis Dienstag 12.30 Uhr mittzuteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Wir werden uns wieder mit der Gemeinde abstimmen, wie die Übergänge mit Bob/Flexi gehandhabt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 


15.11.: Elternbrief zum Corona-Fall in Klasse 9

Liebe Eltern der Klasse 9b und 9a,

gerade hat mich die Nachricht erreicht, dass ein*e Mitschüler*in Ihrer Kinder auf Corona positiv getestet wurde.

Ihre Kinder werden hiermit vorerst vom Präsenzunterricht entbunden.

Am heutigen Sonntag habe ich vom Gesundheitsamt diesbezüglich noch nichts gehört und muss Sie im Blick auf die Nachrichtenlage um etwas Geduld bitten.

Das Gesundheitsamt wird von uns zeitnah sämtliche Sitzpläne und Informationen der Klasse erhalten und sich mit uns in Verbindung setzen.

Bis dahin sind die Klassen 9 zunächst einmal vom Präsenzunterricht befreit. Ich appelliere an die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit  ihre Sozialkontakte verantwortungsvoll einzuschränken.

Natürlich werden die Klassen über Teams online weiter beschulen. Sobald wir Näheres wissen, wie es unterrichtstechnisch weitergehen wird, werden Sie von uns benachrichtigt.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen

 


22.10.: Infos zum Corona-Fall an unserer Schule

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass an unserer Schule ein Schüler aus Jahrgang 9 positiv auf Covid 19 getestet wurde. Dies ist allerdings kein Grund zur Panik: Das Gesundheitsamt ist informiert und die notwendigen Schritte wurden eingeleitet.

Die direkten Kontaktpersonen, das sind Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) werden ermittelt, getestet und verbleiben in den nächsten 14 Tagen in häuslicher Quarantäne.

Alle anderen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden sowie die Lehrerinnen und Lehrer gehören für gewöhnlich zu Kontaktpersonen der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko) und können zeitnah wieder zur Schule gehen.

Diese Einschätzung trifft einzig und allein das Gesundheitsamt, dessen Anordnungen Folge zu leisten ist. Betroffenen Schülerinnen und Schüler werden über das weitere Vorgehen informiert.

Bitte beobachten Sie Ihr Kind und schicken Sie es mit Symptomen auf keinen Fall in die Schule. Machen Sie Ihrem Kind noch einmal klar, wie wichtig das Tragen der Masken auf dem gesamten Schulgelände, das gründliche Händewaschen und das Halten von Abständen ist.

Damit helfen Sie allen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich sind auch die Schulaufsichtsbehörden und der Schulträger informiert.

Viele Grüße

S. Leis
Schulleiterin

Ergänzung vom Freitag, 23.10.2020, 19.20 Uhr:

Nach Einschätzung des Gesundheitsamts Esslingen besteht für Personen, die mit dem infizierten Schüler aus Klasse 9a letztmals vor bzw. an seinem bislang letzten Schulbesuchstag (Freitag, 16.10.2020) in direktem Kontakt waren, keine Infektionsgefahr.
Es gibt somit keinen Grund, eine häusliche Quarantäne für Mitschüler*innen und Lehrkräfte zu veranlassen.
Wir wünschen schöne Ferien und weiterhin alles Gute für unseren (Mit-)Schüler!

Maskenpflicht im Unterricht der Werkrealschule

Aufgrund der Tatsache, dass nun der Wert von 35 Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen landesweit zum Teil deutlich überschritten wurde, gilt ab Montag, 19. Oktober eine verbindliche Maskentragepflicht für den Unterricht ab Klasse 5.

Da die Masken sehr schnell feucht werden und dann keinen optimalen Schutz mehr bieten, ist das Mitführen von Ersatzmasken eine geeignete Maßnahme, um die Wirksamkeit der Mund- Nasenbedeckung während des gesamten Unterrichtstages sicherzustellen.

Die Maskentragepflicht gilt nicht im fachpraktischen Sportunterricht; im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten.

Für den Sportunterricht gilt, dass alle Betätigungen ausgeschlossen sind, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben. Die Durchführung außerschulischer Veranstaltungen ist bis auf Weiteres untersagt.

Was tun, wenn sich mein Kind krank fühlt?

Ihr Kind fühlt sich morgens unwohl und Sie sind aufgrund der Corona-Situation verunsichert, wie Sie sich hinsichtlich des Schulbesuchs verhalten sollen?

Kinder, die eindeutig krank sind, bleiben zu Hause – wie bereits vor Corona-Zeiten. Ein Anruf im Sekretariat mit Krankmeldung ist hier angezeigt. Darüber hinaus gibt das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Eltern genaue Richtlinien zur Hand bei der Frage, ob das Kind bei bestimmten Symptomen in die Schule darf oder nicht.

Grundsätzlich gilt: Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen sowie ein leichter oder gelegentlicher Husten oder Halskratzen sind keine Gründe, um vom Unterricht ausgeschlossen zu werden. Anders ist es, wenn eines der folgenden Symptome vorliegt:

  • Fieber über 38,0 Grad Celsius
  • Trockener Husten (nicht durch beispielsweise Asthma verursacht)
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)

Sollte eines dieser Symptome akut auftreten und nicht mit einer bekannten chronischen Erkrankung zusammenhängen, müssen Eltern handeln. Sie entscheiden dann – je nach dem Zustand des Sohnes oder der Tochter – ob die Meinung eines Arztes benötigt wird. Wichtig dabei: zunächst telefonisch anmelden! Ohne Arzt-Besuch muss das Kind oder der Jugendliche mindestens einen Tag fieberfrei und „in gutem Allgemeinzustand“ sein, ehe es zurück in die Schule geht.

Sollte an der Schule ein Corona-Fall auftreten, so wird das Gesundheitsamt die hier dargestellten Maßnahmen ergreifen.

Da diese Maßnahmen im schlimmsten Fall – also bei einer hohen Zahl infizierter Personen, bzw. Kontaktpersonen die in Quarantäne müssen – einer Schulschließung gleichkommen könnten, müssen wir alle weiterhin mit Bedacht und Sorgfalt auf mögliche Krankheitssympthome achten und entsprechend umsichtig und verantwortungsvoll handeln.

Link zum Hygieneplan der Auwiesenschule

Link zur Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 31. 8.20


Infos zum Start ins neue Schuljahr

Liebe Schüler*innen  und Erziehungsberechtigte,

am Montag, 14.09.2020 startet das neue Schuljahr  (Klasse 2-4)  um 8.30 Uhr, für die Klasse 6-10 um 7.45 Uhr. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle um 12.15 Uhr.

Da auch in diesem Schuljahr coronabedingt einige Dinge zu beachten sind, haben wir fleißig organisiert.

Ganz wichtig: Am ersten Schultag müssen die Schüler/ innen, die Gesundheitsbestätigungen (Klick zum download) unterschrieben vorlegen.

Das Abstandsgebot ist für die Schüler innerhalb ihrer Klasse (Klassenstufe) aufgehoben, allerdings muss ab Klasse 5 auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-und Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausgenommen sind nur die Klassenzimmer, wenn die Schüler an ihren Plätzen sitzen.

Die Grundschüler bitten wir in Aula und Fluren der Auwiesenschule ebenfalls eine Mund-und Nasen- Bedeckung zu tragen.

Die Hygienregeln ( Nießettikette/ Handdhygiene/…) gelten weiterhin und sind hier nachzulesen.

Um eine Durchmischung der Gruppen weitgehend zu vermeiden, sind für die Pausen bestimmte Bereiche im Schulhof zugeteilt und für das Betreten und Verlassen verschiedene Eingänge ausgewiesen.

Klasse 1a/2a benutzen den Eingang rechter Hand und 1b/2b linker Hand des Gebäudes der Altdorferstraße.

Klasse 3 und 4 benutzen den Seiteneingang der Aula.

Klasse 5/6/ 7 und 10 kommen durch den Haupteingang.

Klasse 8 betritt den Container vom Limes, Klasse 9a/b von Schulzentrumsseite.

Unter diesen Bedingungen gibt es bis auf weiteres keinen Bäckerverkauf mehr, bitte versorgen Sie Ihre Kinder mit ausreichend Vesper und Getränken. Die Mensa arbeitet mit Hochdruck an einer Konzeption, um Schülern und Hygienekonzept gerecht zu werden und weiterhin für alle Interessierten ein Mittagessen möglich zu machen.

Der Zutritt zum Schulgebäude ist für Eltern derzeit nur eingeschränkt möglich. Alle Eltern und schulfremde Personen müssen sich nach dem Betreten des Gebäudes im Sekretariat melden, um dort ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.

Das ist erst einmal alles für den Start in die erste Woche.

Wir Danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Die Schulleitung

Link zum Hygieneplan der Auwiesenschule

Link zur Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen

Hinweise zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern


Planungen für das Schuljahr 2020/21

Das Kultusministerium hat am 7. Juli 2020 alle Schulen im Land über das Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/2021 informiert. Die Grundschulen sind bereits Ende Juni 2020 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückgekehrt.

Mit dem neuen Schuljahr soll dies in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens auch für alle weiterführenden Schularten gelten. Die Regelform für den Unterricht im neuen Schuljahr wird der Präsenzunterricht in der Schule sein.

Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, das Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülern aufzuheben. An die Stelle des Abstandsgebots treten Gruppen in fester Zusammensetzung. Das heißt, es müssen möglichst feste und konstante Gruppen gebildet werden.

Das Ziel ist so viel Präsenzunterricht wie möglich. Dennoch muss aber weiterhin mit Fernunterricht gerechnet und entsprechend geplant werden. Etwa für einzelne Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht den Präsenzunterricht besuchen oder auch im Falle einer erneuten, temporären Schulschließung.

Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 geht es zunächst darum, mögliche Lücken und Förderbedarfe zu identifizieren und die Ausgangsbasis jedes Schülers zu bestimmen. Auch das Förderprogramm „Lernbrücken“ in den letzten beiden Wochen der Sommerferien setzt hier an. Die intensiven Förderkurse sollen den Schülern ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen, damit sie Anschluss halten können und gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können.

Alle offiziellen Schreiben und Konzepte zu den Planungen fürs kommende Schuljahr finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.

[gekürzte Fassung des Textes von www.km-bw.de vom 11.07.2020]


Rückkehr zu einem Regelbetrieb an den Grundschulen ab 29.06.2020

Seit dem 18. Mai 2020 kann an den Grundschulen der Schulbetrieb in eingeschränkter Form für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen wieder stattfinden.
Nach den Pfingstferien sind die Kinder auch in den anderen Klassenstufen in einem regelmäßigen Turnus wieder eingestiegen.

Angesichts der Erkenntnisse, welche die Landesregierung aus verschiedenen Studien gewonnen hat, können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ab dem 29.06.2020 für alle Klassen geöffnet werden. Das bedeutet, dass Ihre Kinder täglich wieder für vier bis fünf Stunden die Auwiesenschule besuchen.

Ein Konzept für die Rückkehr der Grundschüler ab dem 29.06.2020, unter Berücksichtigung der Vorgaben (Hygieneplan, teilweise zeitversetzter Unterrichtsbeginn, Rhythmisierung, im laufenden Schuljahr kein Sport und Musik), erarbeiten wir gerade. Die Gesundheitsbestätigung, die für jedes Grundschulkind vor dem Schulbesuch ab dem 29.06. ausgefüllt und unterschrieben an der Schule abgegeben werden muss, kann hier heruntergeladen werden.

Die aktuellen Stundenpläne Ihrer Kinder erhalten Sie in Kalenderwoche 26.

Der letzte Schultag in diesem Schuljahr ist Mittwoch, der 29.07.2020.

Weitere Informationen des Kultusministeriums zur Öffnung der Grundschulen erhalten Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung


Präsenzunterricht in allen Klassen

15. Juni 2020

Seit dem Ende der Pfingstferien ist es soweit: Die Auwiesenschule darf ihre Türen wieder für alle Schüler*innen öffnen und darüber freuen wir uns sehr!

Der Unterricht soll in dieser Phase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten sichergestellt werden. Ihren Stundenplan haben alle Schüler*innen zu Beginn der Pfingstferien erhalten.

Allerdings gibt es verschiedene Einschränkungen und Vorgaben und der Schulbesuch ist derzeit vom Regelunterricht, wie wir ihn gewohnt waren, noch weit entfernt.

Auch sind die Unterrichtsmodelle für Grund- und Werkrealschule nicht gleich, was Chance und Herausforderung für das gesamte Schulteam darstellt.

Für alle aber gilt, dass die Sicherheit für die gesamte Schulgemeinde gewährleistet sein muss. Dazu gelten feste Hygieneregeln und ein Wegeleitsystem, die Toilettenampel, gestaffelte Pausenzeiten mit Pausenbereichen, ein sehr verkürzter, sehr spezifischer Stundenplan mit dem Schwerpunkt auf den Hauptfächern und nur Gruppengrößen, die im Klassenzimmer mit Abstand unterrichtet werden können.

In der Grundschule werden die Schüler*innen im wöchentlichen Wechsel ( Woche 25/27/29 oder Woche 26/28/29) , an vier Tagen mit  zwei/ drei Stunden die Schule besuchen. In der anderen Woche lernen die Kinder wieder durch Fernlernangebote in digitaler Form oder mit Arbeitspaketen. Für angemeldete Kinder in der Notbetreuung steht die Betreuungszeit weiterhin zur Verfügung.

In der Werkrealschule sind die Schüler*innen an zwei festen Wochentagen in der Schule. An den unterrichtsfreien Tagen wird der Präsenzunterricht weiterhin durch den Fernlernunterricht ergänzt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder nur gesund zur Schule kommen. Bei Krankheitszeichen bleiben die Kinder bitte zwingend zuhause. 


Mobile Handwaschbecken gespendet.

Die ortsansässigen Firmen Höss Design GmbH und GKW Maschinenbau hatten gemeinsam mit drei weiteren Betrieben die Idee, mobile Handwaschbecken zu erstellen und produzieren diese nun gemeinsam.

Die beiden Firmen wollten ihrer Heimatgemeinde „etwas Gutes tun“ und haben daher drei mobile Handwaschstationen im Wert von insgesamt 3000€ an die Gemeinde gespendet.

Die mobilen Waschstationen wurden nun offiziell an unsere Schulleiterin, Frau Leis übergeben. Sie zeigte sich sehr glücklich und dankbar über die Spende, die dazu beiträgt, dass die Grund- und Werkrealschule das Hygienekonzept auch in den Containern, in denen aufgrund großer Umbau-/Renovierungsmaßnahmen Unterricht stattfindet, umsetzen können. „Das Spendenangebot kam zur richtigen Zeit“, sagte Bürgermeisterin Melanie Braun. „Wir hätten nicht gewusst, wie wir das sonst machen sollen. Wir sind sehr glücklich, dass wir die drei Handwaschstationen bekommen haben. Schön, dass wir so innovative Unternehmen im Ort haben.“


Pressemitteilung des VVS zum Scool-Abo


Wiederbeginn des Präsenzunterrichts in Klasse 4

14. Mai 2020

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,

am Montag starten die Viertklässler mit ihrem Präsenzunterricht an der Schule.

Konzentriert auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und unter besonderer Berücksichtigung der Hygienevorgaben zum Infektionsschutz. Das bedeutet, dass wir die Klassen jeweils in zwei Teilgruppen unterrichten werden.

Nach den Pfingstferien dürfen dann auch endlich alle anderen Klassen wieder stundenweise im wöchentlichen Wechsel zur Schule kommen.

Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Einen entsprechenden Stundenplan erhalten Sie, sobald es möglich ist.

Jetzt ein wichtiger Punkt:
Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht.
Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Die Rückmeldung können Sie formlos oder auf dem Formular Schulbesuch nach den Pfingstferien an das Sekretariat schicken. Wenn Sie darüber hinaus Sorgen um die Gesundkeit Ihres Kindes haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Schulleitung.

Der erste Tag in der Schule
Wenn die Schüle*innen am Montag / Dienstag das erste Mal wieder an die Schule zurückkehren, werden Sie die Schule verändert vorfinden.
Fest eingezeichnete Laufwege, eine Toilettenampel, Desinfektionsständer und Abstandsmarkierungen helfen, sich an die Hygienemaßstäbe zu halten.

Die Klassenlehrer*innen besprechen die Hygienregeln an der Schule mit den Kindern natürlich noch einmal ganz ausführlich.

Wenn die Kinder zu Unterrichtsbeginn in die Schule kommen,  betreten sie direkt ihre gewohnten Klassenräume, die bereits geöffnet sind. Die Aula ist während des gesamten Schultages kein Aufenthaltsraum mehr und mit klaren Laufwegen markiert.Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände direkt am aufgestellten Desinfektionsspender zu desinfizieren. Im Laufe des Schultages werden die Hände am Waschbecken in den Klassenzimmern und Toiletten mehrfach gereinigt. Alle am Schulleben Beteiligten sorgen dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten wird.

Visualisierte Hygieneregeln hängen an verschiedenen Stellen im Schulhaus als Erinnerung aus.

Auch die Pausen werden gruppenweise festgelegt, damit auf dem Schulhof und vor den Toiletten eine Entzerrung stattfindet.

Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder nur gesund zur Schule kommen, bei Krankheitszeichen bleiben die Kinder bitte zwingend zuhause.

Mund- und Nasenschutz im Schulhaus:
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, der ab 27. April im öffentlichen Personennahverkehr und in Verkaufsräumen Pflicht ist, ist auch auf den Wegen im Schulhaus geboten. Mittlerweile sollte sicher auch jedes Kind über 6 Jahre eine Mund-und Nasenbedeckung besitzen. Im Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und für die Teilnahme am Unterricht sind sie jedoch keine Vorgabe.
Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diese aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

So viel ist zu beachten in einer für uns alle sehr unsicheren und unüberschaubaren Zeit.
Aber keine Sorge, wir bekommen alles Schulische gemeinsam sicher gut hin.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

S. Leis und S. Gerhauser

(Schulleitung)

Lesen Sie dazu auch das Schreiben der Kultusministerin an die Eltern zur Wiederaufganhme des Präsenzunterrichts


Wiederbeginn des Präsenzunterrichts in Klassen 9 und 10

Seit Montag, dem 4. Mai haben wir wieder mit dem Präsenzunterricht begonnen. Dies betrifft zunächst nur Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10.

In diesem Zusammenhang sind besondere Verhaltensregeln und Hygienevorschriften zu beachten.


Regelung der Notfallbetreuung

Im Hinblick auf die Regelungen für die Notfallbetreuung bitten wir Sie, unsere aktualisierten Hinweise sowie das Schreiben der Gemeinde Neckartenzlingen vom 20.04.2020 zu beachten:

Liebe Eltern,

zwischenzeitlich haben wir nähere Informationen zur Notgruppe in der Grundschulbetreuung durch das Kultusministerium BW erhalten.

Ab dem 27.04.2020 wird die Betreuung im Rahmen einen Notgruppe erweitert:

Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Das Antragsformular, sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Gemeindehomepage (im Bereich „Bürgerservice & Politik“ – „Aktuelles zum Thema Corona“) oder über die Gemeindeapp „Crossiety“.

Wir bitten Sie, den ausgefüllten Antrag direkt im Briefkasten des Rathauses, Planstraße 2, einzuwerfen oder an rathaus@neckartenzlingen.de zu mailen.

Bleiben Sie gesund!

Freundlich grüßt Sie

Harder

Hauptamtsleiterin


Wichtige Links für die Corona-Zeit

Für Schüler*innen:

Hier gehts zu den Aufgabensammlungen/Lernpaketen für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts.

Statt Sportunterricht: Mach mit – bleib fit!

Für Eltern:

Elternwissen zum Thema Corona herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft für Gefährdetenhilfe und Jugendschutz.

Anregungen und ein Merkblatt zum Thema Lernen zu Hause gibts vom Grundschulverband e.V.
Hierzu fremdsprachliche Übersetzungen.

Schreiben von Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann an die Eltern vom 28. April

Für Schüler, Eltern & Lehrkräfte:

Infos, Links und Downloads zum Themenbereich Berufsorientierung

Informationen des Kultusministeriums zum eingeschränkten Unterricht und zum Coronavirus.

Schulseelsorge-Chat der ev. Landeskirche; Mo.-Fr., 9.00-17.00 Uhr

Linksammlung zu digitalen Lernorten


Verschiebung der Prüfungstermine

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktualisierten Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen.

Handreichungen zu den Abschlussprüfungen

Werkrealschulabschlussprüfung   Hauptschulabschlussprüfung
Deutsch: Mi., 20. Mai Deutsch: Di., 16. Juni
Mathematik: Mo., 25. Mai Mathematik: Do., 18. Juni
Englisch: Mi., 27. Mai Englisch: Mo., 22. Juni

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte laufend unsere Homepage.


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